Dieser Prozess wird bis zum Jahr 2024 andauern, in dem sich das Fristende zur Nachrüstung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern zum zehnten Mal jährt. Wohnungsunternehmen und Verantwortliche sollten die anstehende Entscheidung über ein Nachfolgemodell selbst in die Hand nehmen und mit genügend zeitlichem Vorlauf planen.
Normative Fortschritte und neue Technologien eröffnen die Möglichkeit, die Melderbestände zu modernisieren und auf zukünftige Anforderungen auszurichten. So machen ferninspizierbare Rauchwarnmelder das Betreten von Wohnungen zu Inspektionszwecken überflüssig und können über standardisierte Protokolle wie das »Open Metering System OMS« nach außen kommunizieren.
Vernetzte Rauchwarnmelder ermöglichen darüber hinaus die Integration in Smart-Home- oder Smart-Building-Systeme.
Das Erneuern der Melderbestände bietet zahlreiche Chancen, erfordert vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten aber auch sorgfältiges Planen. Für einen Einstieg in die Thematik bietet Ei Electronics seinen kostenlosen Leitfaden »Rauchwarnmelder bedarfsgerecht auswählen« an.