Die folgenden hier genannten Lampen werden dabei berücksichtigt:
- stabförmige Leuchtstofflampen;
- einseitig gesockelte (kompakte) Leuchtstofflampen;
- weitere Allgebrauchsleuchtstofflampen.
Diese Steuergeräte werden nicht berücksichtigt:
- Betriebsgeräte, die integrierter Bestandteil der Lampe sind;
- steuerbare induktive Betriebsgeräte;
- Leuchten, die von zusätzlichen optischen Eigenschaften abhängen.
Die grundlegendste Änderung betrifft den Anwendungsbereich. Der Spannungsbereich wurde hierbei erweitert. Aber auch komplette redaktionelle Überarbeitungen wurden ausgeführt.
Bei jeder möglichen Dimmstellung muss der Heizstromkreis des Betriebsgerätes eine ausreichende Elektrodentemperatur erzeugen, wie in den Datenblättern der IEC 60081 und IEC 60901 angegeben. Dimmbare Betriebsgeräte müssen bei 100 % und 25 % Lichtstrom der betriebenen Lampe gemessen werden.
Jegliche Art von Betriebsgeräteleistung, die nicht an der Leistungsumwandlung beim Einsatz des Betriebsgeräts (z. B. Kommunikationsgeräte, externe Sensoren, Hilfslast, Batterieladekreise) beteiligt sind müssen von den Messungen ausgenommen werden. Wenn die Hilfslast nicht entkoppelt werden kann, muss ihre Wirkung anderweitig vom Ergebnis entfernt werden.