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Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW W 636: 2021-01

Überspannungsschutz in Wasserversorgungsanlagen

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Änderungen zur vorherigen Auflage beziehen sich vor allem nur auf allgemeine Aktualisierungen.

In Anlagen mit eigener Hochspannungsanlage (Nennwechselspannung über 1 kV) sind neben den Anforderungen der DIN VDE 0100 auch die Anforderungen der DIN EN 50522 (VDE 0101-2) zu beachten.

Bei der Ausführung einer hochspannungsseitigen Erdungsanlage ist darauf zu achten, dass sie keinerlei thermische, mechanische Überlastungen ausgesetzt ist und mögliche Fehlerströme führen und zur Erde ableiten kann. Aber auch Schritt- und Berührungsspannungen oder Potentialdifferenzen sind auf zulässige Werte zu begrenzen. Darüber hinaus sind auch die Schutzziele und Aspekte der elektromagnetischen Verträglichkeit zu beachten.

Ob eine Notwendigkeit besteht, die Hochspannungserdungsanlage mit der Niederspannungserdungsanlage zu verbinden, hängt unter anderem von der hochspannungsseitigen Art des Erdens und von der Niederspannungsanlage ab.

Insbesondere wenn wasserseitige Rohrnetz-Infrastrukturen im Einsatz kommen sind gewerkeübergreifende Planungen und Abstimmungen erforderlich.

Bei Erdkabeleinspeisung der Hochspannungsanlage sind zum Anschluss der Kabelschirme an geeigneten Stellen genügend Erdungsfestpunkte vorzuhalten, damit im Falle eines Blitzeinschlages die eingekoppelten Blitzstoßströme gekonnt abgeleitet werden.

Von außen ins Gebäude führende, leitfähige Konstruktionen sind möglichst nah an der Eintrittsstelle mit der Hauptpotentialausgleichsschiene niederohmig zu verbinden. Eine Ausnahme kann bei kathodisch geschützten Rohrleitungen gemacht werden.

Hier werden hinter der Einführung in das Gebäude elektrische Isolierstellen eingebaut. Damit kann die im Inneren des Gebäudes verlaufende Rohrleitung in den Hauptpotentialausgleich einbezogen werden, ohne dass der Korrosionsschutz der Außenleitungen beeinträchtigt wird.

In elektrischen Betriebs- und Anlagenräumen sowie in Betriebsstätten und Anlagen mit Bemessungsspannungen > 1 kV bzw. 1,5 kV DC ist ein zusätzlicher räumlicher Schutzpotentialausgleich zu errichten.

Wenn elektrisch leitfähige Rohrleitungen getrennt werden, beispielsweise, wenn Armaturen und Messeinrichtungen ausgewechselt werden ist für die Dauer dieser Arbeit eine elektrische Überbrückung gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 309 herzustellen.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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