Gegenüber den beiden Vorgängernormen DIN EN 50539-11 (VDE 0675-39-11):2013-12 und DIN EN 50539-11/A1 (VDE 0675-39-11/A1):2015-09 wurden die Prüfverfahren und Prüfabläufe verbessert und es fand eine vollständige Neugliederung statt.
Bei der Konstruktion des Überspannungsschutzgeräts ist darauf zu achten, dass der Schutz gegen direktes Berühren gewährleistet ist. Spannungsführende Teile dürfen im bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht berührt werden. Um diesen Schutz zu realisieren ist die Schutzart IP 2XC gemäß VDE 0470-1 erforderlich.
Der Hersteller hat Informationen über die Funktionsweise und alle notwendigen Maßnahmen bei einer Änderung des Anzeigezustandes bereitzustellen. Der Anzeigestatus wird mit einem Verbindungsmechanismus verknüpft, der mechanisch, sichtbar, hörbar oder elektromagnetisch sein kann. Der nicht austauschbare Untersatz muss mindestens 50-mal aktiviert werden können.
Überspannungsschutzgeräte, die entweder keine oder einen kleinen Teil an elektronischen Schaltungen enthalten und in denen passive Komponenten verbaut sind werden von normalen elektromagnetischen Störungen im Allgemeinen nicht beeinflusst. Aus diesem Grund sind Störfestigkeitsprüfungen nicht erforderlich.
Um das transiente Verhalten bei einer PV-Prüfspannungsquelle zu beurteilen, beschreibt der Anhang A dieser Norm das genaue Prüfverfahren. Dabei hängt die transiente I/U Kennlinie der PV-Spannungsquelle von der Ausschaltzeit toff ab.
DIN EN 61643-31 (VDE 0675-6-31): 2021-05