Damit ist auch schon die gravierendste Änderung dieser Norm angesprochen. Weiter wurde die Berechnungsgrundlage des Schutzleiterwiderstandes für Leitungen über 1,5 mm² geändert. Bei Kabellängen von bis zu 5 m und einem Querschnitt bis 1,5 mm² darf der Schutzleiterwiderstand 0,3 Ω nicht überschreiten. Für weitere 7,5 m Kabellänge wird der Grenzwert um 0,1 Ω bis zu einem Höchstwert von 1 Ω addiert. Die Ableitstrommessung an isolierten Eingängen ist nun normativ festgelegt.
Für Querschnitte über 1,5 mm² und andere Kabellängen ist der Grenzwert anhand der folgenden Gleichung zu berechnen:
- R = der elektrische Widerstand in Ω
- l = die Länge der Leitung in m
- κ = die elektrische Leitfähigkeit
- A = der Querschnitt des Leiters in mm²
Wiederholungsprüfungen für elektrische Geräte dürfen nur durch Elektrofachkräfte und/oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Dabei sind neben den Prüfanforderungen aus dieser Norm zusätzlich die Anforderungen der Produktsicherheitsnormen zur berücksichtigen. Damit gemeint sind Beschreibungen seitens der Hersteller, beispielsweise in Bezug auf die mechanische Sicherheit oder dem Brandschutz.
Erfordert das Prüfen der Geräte zusätzliche Kenntnisse oder zusätzliche Prüf- und Messgeräte, z. B. für Mikrowellen sind die Prüfanweisungen des Herstellers zu beachten.
Zu den durchzuführenden Prüfungen zählt zunächst die Sichtprüfung. Die Sichtprüfung dient zur Feststellung äußerer Mängel und zur Eignung des Gerätes für den Einsatzort. Die Prüfung der Schutzmaßnahmen gegen die elektrische Gefährdung schützen vor den Gefahren des elektrischen Schlages. Hierbei sind die Schutzleiterverbindungen und die Wirksamkeit der Isolierung nachzuweisen. Ebenfalls sind die Schutzklassen I oder II in Erfahrung zu bringen, sowie die Schutzmaßnahme SELV oder PELV. Die Grenzwerte für die Ableitströme für den Schutzleiter oder für berührbare leitfähige Teile sind messtechnisch nachzuweisen.