Ein Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit in einer leitfähigen Umgebung liegt vor, wenn eine Person großflächig in Berührung mit der elektrisch leitfähigen Umgebung stehen kann und eine Unterbrechung der Berührung sehr stark eingeschränkt ist. Von einem leitfähigen Bereich ist die Rede, wenn diese beispielsweise aus Metall oder aus feuchtem Erdreich besteht. Gemäß der DIN VDE 0100-410 ist ein leitfähiger Bereich mit einem Widerstandswert > 50 kΩ definiert.
Geändert hat sich einiges. Neben einer redaktionellen Überarbeitung wurde nun der Begriff »Betriebsmittel der Schutzklasse II« durch die allgemein gebräuchliche Bezeichnung »Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung« ersetzt.
Des Weiteren gilt diese Norm nun für alle leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreit, unabhängig von den physischen Anstrengungen, die zum Verlassen notwendig sind.
Noch ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Schutzmaßnahme »PELV«. Die Verwendung dieser Schutzmaßnahme ist nun komplett ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Schutzmaßnahme SELV gibt es keine Einschränkungen. Hier wurde nur der Basisschutz an die aktuelle DIN VDE 0100-410 angepasst.
Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-706: