Um die EU-Klimaschutzziele bis 2030 erreichen zu können, muss der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung in Wohngebäuden deutlich reduziert werden. Sehr viel bewirken kann dabei unter anderem ein hochwertiger Sonnenschutz, dessen Anschaffung daher staatlich gefördert wird.
Europäische Gebäude sind im Durchschnitt wenig energieeffizient, weshalb die Europäische Union die Renovierungsquote innerhalb der nächsten zehn Jahre verdoppeln und somit deutlich Energie einsparen sowie Treibhausgas-Emissionen reduzieren möchte. Ziel der EU-Renovierungswelle ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18 % zu senken. Dieses Ziel ließe sich laut der Sonnergy-Studie »Dynamische Sonnenschutzlösungen für energieeffiziente Gebäude« bereits dadurch erreichen, wenn 75 % aller eingebauten Fenster einen verstellbaren Sonnenschutz besäßen. Der Energieverbrauch sowie die Kohlenstoffemissionen könnten dann um bis zu 19 % sinken.
Förderfähige Sonnenschutzprodukte für Fenster und Glastüren
Daher fördert das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen mit optimierter Tageslichtversorgung. Das heißt, motorisierte außenliegende Sonnenschutzprodukte, die effektiv die übermäßige Aufheizung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden verhindern. Voraussetzung dafür ist, dass sie verfahrbar sind und die Sonneneinstrahlung entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen optimieren.
»Eine effiziente Verschattung schützt im Sommer vor Überhitzung und minimiert somit die Notwendigkeit von Klimageräten, während sie im Winter Sonnenenergie in den Raum lenkt und nachts die Fenster zusätzlich gegen Kälte dämmt«, sagt Christian Steinberg, Vorstand Global Markets bei Warema. »Somit bietet sie das ganze Jahr über Vorteile für nachhaltiges Wohnen. Die BEG Förderung wird damit hoffentlich nicht nur zur Renovierungswelle beitragen, sondern sie zeigt einmal mehr, wie groß die Bedeutung eines professionellen Sonnenschutzes für die Energieeffizienz von Gebäuden ist.«
Gefördert wird aber nicht jede Form der Verschattung. Zu den Bedingungen, die der förderfähige Sonnenschutz erfüllen muss, gehören die außenliegende Position vor einem Fenster oder einer verglasten Tür, die individuelle Verstellbarkeit und der Motorantrieb. Darüber hinaus muss der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erbracht werden. Warema-Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, sind Raffstoren bzw. Außenjalousien, Rollläden, Fenster-Markisen sowie die Steuerungen, zudem sind unter bestimmten Rahmenbedingungen weitere Outdoor-Living-Produktlösungen förderfähig.
Einsparungen von 20 %
»Mit dem Angebot der BEG ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um in Sonnenschutz zu investieren«, so Ulrich Lang, Business Development Architekten bei Warema. »Denn neben der langfristigen Senkung der Heiz- und Kühlkosten erhöht er die Wohnqualität durch ein angenehmes Raumklima.«
BAFA und KfW fördern mit der BEG EM 20 % der Investitionssumme für sommerlichen Wärmeschutz. Die Mindestinvestitionssumme, die auch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel Sonnenschutz und Fenster kombinieren kann, beträgt 2.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Wohneinheit. Darüber hinaus gilt für das jeweilige Gebäude: Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln, das mindestens fünf Jahre alt ist und sich in Deutschland befindet. Die Förderung erhalten können Pächter, Eigentümer und Mieter.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. In der Regel sieht der Weg so aus, dass die Endkunden mit ihrem Anliegen zum Fachhändler kommen, der sie hinsichtlich des passenden Sonnenschutzes berät und ein Angebot erstellt. Anschließend muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Danach kann der Kunde den Antrag stellen und entweder auf die Genehmigung warten oder den Fachhändler umgehend beauftragen. Dieser führt den Auftrag inklusive Montage aus, der Kunde bezahlt und der Energieberater reicht letztlich die Rechnung und einen Zahlungsnachweis beim BAFA ein, das die Fördermittel auszahlt.
Insgesamt werden für die Beantragung und Dokumentation des Renovierungsvorhabens eine technische Projektbeschreibung (TPB) durch einen Energieberater, der Herstellernachweis zum Produktmerkmal »außenliegende Sonnenschutzvorrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung«, der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, vorhabenbezogene Rechnungen, Nachweise über geleistete Zahlungen sowie die Bestätigung vom Energieberater, dass das Vorhaben fachgerecht umgesetzt wurde, benötigt.
Digitaler Förderassistent erstellt die notwendigen Unterlagen
»Niemand kann erwarten, dass sich alle Beteiligten mit jedem Detail der Bedingungen auskennen. Daher möchten wir Endkunden, Fachpartner und Energieberater gerne unterstützen. Wir haben den ersten digitalen Förderassistenten entwickelt, der zuerst alle notwendigen Daten abfragt, um die Förderfähigkeit des Projektes bestätigen zu können. In einem zweiten Schritt erstellt er alle notwendigen Unterlagen und erbringt den ansonsten sehr aufwendigen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2. Auf diese Weise können Endkunden schon vor Beginn der Maßnahmen die Chancen auf Förderung überprüfen und mit wenig Zeitaufwand gemeinsam mit dem Energieberater die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag erstellen«, erläutert Ulrich Lang die Vorteile des digitalen Förderassistenten. Zudem honoriert Warema den Einbau seiner subventionierten Sonnenschutzlösungen mit einem Klima-Cashback.
Wer die Förderfähigkeit einer energetischen Sanierung checken und Details zum Klima Cashback haben möchte, findet dies unter: www.warema.de/foerderung.