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LEDs als effiziente und langlebige Alternative

Das Ende der Energiesparlampe

Wer seine Beleuchtung auf energieeffiziente LED-Lichtquellen umstellt, kann viel Strom und Geld sparen. LED-Leuchten punkten mit reduzierten Formen und abwechslungsreichem Design
Wer seine Beleuchtung auf energieeffiziente LED-Lichtquellen umstellt, kann viel Strom und Geld sparen. LED-Leuchten punkten mit reduzierten Formen und abwechslungsreichem Design

(Bild: licht.de/Paulmann)

Nach den Glühlampen verschwinden die Energiesparlampen mit integriertem Vorschaltgerät – erkennbar an ihren Schraubfassungen (unter anderem E14, E27). Zusammen mit ihnen gehen auch lineare Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel und mehr als 2.700 Lumen sowie Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor, etwa in den Fassungen GU4 und GU5,3.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Lampen müssen nicht ausgetauscht werden. Wer etwa noch eine Energiesparlampe in der Küche verwendet, kann sie auch bis zum Ende ihrer Lebensdauer nutzen – ebenso wie bereits gekaufte Leuchtmittel. Eine Weile lang werden diese Lampen auch noch in den Geschäften angeboten, denn Händler dürfen ihre Lagerware weiter verkaufen.

Wohin mit alten Lampen?

Erreichen Leuchtmittel dann doch einmal das Ende ihrer Lebensdauer oder werden durch energiesparende LEDs ausgetauscht, müssen sie der Umwelt zuliebe korrekt entsorgt werden: Energiespar-, Leuchtstoff- und Entladungslampen werden wie LEDs gesammelt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen kommen in die Restmülltonne.

Höhere Effizienz bei gleicher Qualität

Die LED-Technologie ist in den vergangenen Jahren immer besser geworden: noch effizienter bei gleicher Leuchtkraft und sehr guter Lichtqualität. Diese Retrofit-Lampen sehen zwar aus wie konventionelle Leuchtmittel, in ihnen steckt aber modernste Technik. Ein Wechsel macht sich also durch den geringeren Stromverbrauch schnell bezahlt.

Ab 1. September 2021 dürfen etwa Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Genau zwei Jahre später, also ab 1. September 2023, entfallen lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.
Ab 1. September 2021 dürfen etwa Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Genau zwei Jahre später, also ab 1. September 2023, entfallen lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.

EU-Fahrplan für mehr Effizienz

In zwei Jahren geht es in die nächste Runde: Ab 1. September 2023 werden lineare T8-Leuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen mit G9-Sockel und Niedervolt-Halogenlampen mit den Steckfassungen G4 und GY6,35 nicht mehr in den Verkehr gebracht.

Weiterhin wird es Kompaktleuchtstofflampen ohne internes Vorschaltgerät, Hochdruck-Entladungslampen sowie lineare T5 und kreisförmige Leuchtstofflampen geben. Das Gleiche gilt für Hochvolt-Halogenlampen, die einen Lichtstrom von 2.700 Lumen oder weniger haben.
Alle Informationen zur Ausphasung von Leuchtmitteln hat licht.de im Web-Special »Ökodesign: Welche Lichtquellen bleiben?« zusammengestellt.

www.licht.de

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