Home Elektroinstallation Planung und Verantwortlichkeit Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden

Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung

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Gegenüber der Vorgängernorm DIN 18015-2:2010-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • die Begriffe wurden aktualisiert und an die aktuelle DIN 18015–1 angepasst;
  • Normative Verweisungen wurden aktualisiert;
  • Anpassen der Beleuchtungsanschlüsse in Fluren und in Außenbereichen;
  • Unterscheidung zwischen Ausstattungen von Wohnungen und allgemeinen Räumen;
  • Überarbeitung von Tabelle2, (Einführung von Nutzungsbereichen, deren Kombinationen zur Reduzierung der zu planenden Steckdosen und Schaltstellen führt); 
  • Vereinfachung der Zählweise von Steckdosen;
  • Anpassungen für IuK/RuK;
  • Konkretisierung für Hauskommunikationsanlagen;
  • Aktualisierung Anhang A »Energieeffizienz«;
  • Überarbeitung Anhang B: »Beispiele für Komponenten der Gebäudesystemtechnik und der Kommunikationstechnik«;

Der Anschluss von Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsflächen in Küchen und Hausarbeitsräumen ist so vorzusehen, dass eine möglichst schatten- und blendfreie Beleuchtung erreicht wird. An Keller- und Dachbodengängen ist je 6 m Ganglänge ein Beleuchtungsanschluss vorzusehen.

Für jeden Bettplatz ist eine zusätzliche Schaltstelle mit mindestens einem Beleuchtungsanschluss vorzusehen.

Für jeden zweiten Bettplatz ist eine zusätzliche Schaltstelle für mindestens einen Beleuchtungsanschluss nach der in der Norm enthaltenen Tabelle und zwei Steckdosen vorzusehen.

Die Anzahl der einzuplanenden Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise sind in der Norm unter der Tabelle 1 behandelt.

Hier wird beispielsweise für eine Wohnungsgröße über 50 bis 75 m² die Anzahl von 4 Stromkreisen festgelegt. Verbrauchsmittel, wie der Elektroherd, Geschirrspüler oder Waschmaschine müssen wie in Tabelle 2 beschrieben separat abgesichert werden.

Vom Hausübergabepunkt sind gemäß DIN 18015-1 Kommunikationsverteiler in jeder Wohnung (WÜP) vorzusehen mit einem Elektro-Installationsrohr.

In Abhängigkeit von der Technologie des vorhandenen oder zu erwartenden Netzanschlusses ist eine geeignete Kommunikationsleitung einzuziehen. Im Kommunikationsverteilers soll die 1. TAE bzw. Gf-TA bzw. der Wohnungsübergabepunkt (WÜP) installiert sein.

Gegen unbefugte Benutzung sichert man frei zugängliche Steckdosen und Anlagen im Außenbereich. Durch das Abschalten oder durch den Einsatz von abschließbaren Steckdosen kann der Schutz gegen unbefugte Benutzung sichergestellt werden.

Eine Alternative hierfür wäre auch die allpolige Abschaltung mittels eines Schalters oder die Verwendung eines FI/LS Schalters.

Außerdem installiert man bei Einraumwohnungen mindestens dreireihige Stromkreisverteiler und bei Mehrraumwohnungen mindestens vierreihige Stromkreisverteiler mit insgesamt 12 Teilungseinheiten pro Reihe.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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