2019 wurden knapp 170.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfasst, die auf Stolpern, Rutschen oder Stürzen zurückzuführen sind. Die Verletzten waren mindestens drei Tage arbeitsunfähig. Doch in einigen Fällen waren die Folgen noch dramatischer. Fast 3.000 Menschen erhielten in 2019 eine Unfallrente aufgrund eines schweren Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfalls. Sieben dieser Unfälle endeten sogar tödlich. Vier davon geschahen auf ebenen Böden, Flächen und Verkehrsbereichen im Betrieb, weitere zwei auf Treppen.
Einfache Maßnahmen
Wie kann vorgebeugt werden? Mögliche Rutschgefahren sollten immer gekennzeichnet werden, denn oft ist die Gefahr mit bloßem Auge nicht erkennbar. Gerade nasse Böden sollten mit Warnschildern versehen werden – egal ob etwas ausgelaufen ist, feucht geputzt wird oder der Untergrund durch Schmutzeintrag rutschig geworden ist. Höhere Hygienestandards in Unternehmen in Coronazeiten führen vielfach zu häufigeren Reinigungen und damit zu vermehrten Rutschgefahren für die Mitarbeitenden.
In Werkstätten, in der Produktion oder beim Be- und Entladen stolpern, rutschen oder stürzen Beschäftigte am häufigsten. Typisch sind Knöchel-, Fuß- und Kniegelenksverletzungen, etwa Zerrungen oder Prellungen. Diese können schwerwiegende Folgen haben. Bei schlechtem Wetter ist besonders in Eingangsbereichen Vorsicht geboten. Einfache Vorsichtsmaßnahmen wie rutschfeste Schuhe tragen, Handläufe nutzen und Verkehrswege von Hindernissen freihalten, kann jeder ganz leicht befolgen.
Ordnung und Sauberkeit sind ebenso wichtig, um Stürze im Betrieb und im Haushalt zu verhindern. Stolperfallen wie herumliegendes Werkzeug oder Kabel sollten sofort beseitigt werden.
Der komplette Artikel ist in der aktuellen Ausgabe von impuls 05/2021 der BG ETEM nachzulesen. Die Broschüre der BG ETEM »Sicherer Auftritt - keine Chance dem Stolpern, Rutschen und Stürzen!« gibt unter www.bgetem.de (Webcode M18386579) acht hilfreiche Tipps.