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Frist für Prämiezahlung verlängert

Sonderzahlung für Coronakrise

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(Bild: Pixabay/Wilfried Pohnke)

Alle Beschäftigten in Deutschland können diese Sonderzahlung erhalten, auch wenn sie bereits 2020 eine Prämie erhalten haben. Seit Beginn der Pandemie haben schon viele Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Corona-Bonus ausgezahlt. Bis zu einer Höhe von 1500 € sind alle Sonderzahlungen für besondere Leistungen oder Belastungen in der Corona-Krise, die seit 1.3.2020 gezahlt wurden, für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.

www.steuerberater-verband.de 

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