Alle Beschäftigten in Deutschland können diese Sonderzahlung erhalten, auch wenn sie bereits 2020 eine Prämie erhalten haben. Seit Beginn der Pandemie haben schon viele Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Corona-Bonus ausgezahlt. Bis zu einer Höhe von 1500 € sind alle Sonderzahlungen für besondere Leistungen oder Belastungen in der Corona-Krise, die seit 1.3.2020 gezahlt wurden, für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Frist für Prämiezahlung verlängert
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