Jegliche Blitzschutzsystembauteile müssen über eine ausreichende Blitzstromtragfähigkeit verfügen. Dabei darf keine zündungsfähige Atmosphäre entstehen. Aus diesem Grund ist die Einhaltung der Herstellerangaben zwingend gefordert.
Bei der elektrischen Prüfung wird das Material dreimal mit einem Prüfstrom beaufschlagt. Der Prüfstrom ist abhängig von der in der Norm erwähnten Tabelle 2. Es werden hier Blitzstromimpulse von 5 – 100 kA angegeben.
Als Prüfgemisch wird ein explosionsfähiges Gemisch, dass den Kriterien des Anhangs C entspricht ausgewählt. Dies wird auch für die Prüfung eigensicherer Stromkreise der entsprechenden Explosionsgruppe nach EN 60079-11 verwendet.
Dieser explosionsgefährdete Bereich wird durch eine volumetrische Gasaufbereitung erzeugt. Dafür wird eine Dosiervorrichtung mit Steuerventilen verwendet.
Die Vorbereitung des homogenen Gemischs erfolgt durch eine Evakuierung und anschließende Vorspülung der Sprengkammer mit dem explosionsfähigen Gemisch (mindestens fünfmaliges Austauschen des Gemischs) oder durch Spülen des Prüfaufbaus mit dem explosionsfähigen Gemisch.
Vor und nach der elektrischen Prüfung muss der Brenngasanteil mit einem geeigneten Gerät wie einem Interferometer oder einem Gaschromatographen überprüft werden. Alternativ darf nach der elektrischen Prüfung eine kontrollierte Zündung durchgeführt werden, z. B. mit einer Zündspule.
Blitzschutzsystembauteile (LPSC)