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Sicherer Betrieb von stationären Lithium-Ionen-Batterien

Sicherheitsanforderungen an sekundäre Batterien und Batterieanlagen

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Lithium-Ionen-Batterien werden bei der Telekommunikation, Betrieb von Kraftwerken, zentrale Notbeleuchtung und Alarmsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV), Anlassen stationärer Motoren und Photovoltaiksysteme eingesetzt.

Eine der Anforderungen, um die Sicherheit zu gewährleisten ist der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung. Bei der Netzform TN muss die positive oder negative Anschlussklemme mit der Erde verbunden werden. Alle berührbaren leitfähigen Teile des Betriebsmittels müssen mit dem Schutzerdungsleiter (PE) verbunden werden. Für fest eingebaute elektrische Betriebsmittel ist eine Abschaltzeit von 5 Sekunden einzuhalten.

In einem TT-System gilt ebenfalls die Anforderung, dass die positive oder negative Anschlussklemme mit der Erde verbunden werden muss. Der Unterschied zu einem TN-System ist jedoch, dass alle berührbaren leitfähigen Teile einzeln, in Gruppen oder alle zusammen an einem gemeinsamen Erder angeschlossen werden müssen, der vom Erder des Systems (Anschlussklemme der Batterie) getrennt ist.

Für fest eingebaute elektrische Betriebsmittel ist ebenfalls die Abschaltzeit von 5 Sekunden einzuhalten. Bei der Verwendung einer Fehlerstromschutzeinrichtung darf sogar die maximale Abschaltzeit gesenkt werden auf bis zu maximal einer Sekunde.

Falls Anforderungen an einem getrennten Batterieraum bestehen, sind weitere wichtige Aspekte erforderlich. Der Boden bzw. die Wand ist so auszulegen, dass Sie die Last der Batterien tragen kann. Auch für zukünftige Erweiterungen ist eine entsprechende Reserve zu berücksichtigen.

Zudem ist die elektrische Anlage nach den entsprechenden Normen zur Errichtung elektrischer Anlagen in Gebäuden auszuführen.

Falls der Zugang auf befugtes Personal beschränkt ist, müssen die Türen abschließbar sein und die Notausgänge müssen eine Anti-Panik-Ausführung haben.

Die Anti-Panik Tür muss nach außen öffnen Die Türen dürfen nur von außen abschließbar sein. Von innen muss die Tür leicht durch einen Notfallmechanismus zu öffnen sein.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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