Die LED-Anbaustrahler zur Beleuchtung hervorzuhebender Stellen bieten ein pulverbeschichtetes Gehäuse aus Aluminium-Druckguss und eine verriegelbare Ausrichtung des Strahlerkopfes. Die Strahler sind 340° horizontal dreh- und 80° vertikal schwenkbar und kommen in Zylinderbauform ohne sichtbare Kühlrippen und mit integriertem Betriebsgerät. Der für die Decken- und Wandmontage geeignete Strahler „Deecos E“ vereint laut RZB eine werkzeuglos wechselbare Optikbaugruppe mit Linse aus Kunststoff (Polycarbonat) für beste Homogenität des Lichtkegels.
Der Strahler ist für die Sicherheitsbeleuchtung nach EN1838 verwendbar und erfüllt die normative Anforderung nach erhöhter Erkennbarkeit von Hilfseinrichtungen wie Feuerlöschern und Defibrillatoren auch bei Spannungsausfall.
Sicherheitsbeleuchtung nach EN1838 – hervorzuhebende Stellen
In der DIN EN 1838 werden die Anforderungen an die Notbeleuchtung festgelegt. Neben der Rettungswegkennzeichnung und -beleuchtung wird auch gefordert, dass bestimmte Stellen entlang des Rettungswege durch eine zusätzliche Beleuchtung hervorgehoben werden müssen. Dies betrifft zum einen Stellen, die durch eine zusätzliche horizontale Beleuchtung hervorgehoben werden sollen, wie beispielsweise:
- Ausgangstüren
- Treppen
- Niveauänderungen
- Kreuzung von Gängen/Fluren
- jedem letzten Ausgang
- außerhalb von Gebäuden bis zu einem sicheren Bereich
- Schutzbereich für Menschen mit Behinderung.
Ergänzend hierzu müssen auch
- Sicherheitszeichen und Richtungszeichen (Rettungswegkennzeichnung)
- Erste-Hilfe-Stellen (z. B. Verbandskasten, Defibrillator)
- Brandbekämpfungseinrichtungen (z. B. Feuerlöscher)
- Meldeeinrichtung (z. B. Brandmelder, Rauchabzug)
entlang des Rettungsweges auch für ortsunkundige Personen gut erkennbar sein.
Dies setzt aber eine entsprechende Lichtverteilung der verwendeten Sicherheitsleuchten voraus. Wird das Licht von der Rettungswegbeleuchtung hauptsächlich auf den Boden des Fluchtweges gelenkt, bleiben die umgebenden Wände und damit die dort montierten Rettungswegzeichen und Einrichtungen unbeleuchtet. Besonders vor dem Hintergrund der effizienten Ausleuchtung des Rettungsweges durch sehr präzise Linsen, geht nur noch ein geringer Teil des Lichtes, eventuell auch nur aufgrund von Reflektionen an die Wandbereiche. Damit werden Rettungswegzeichen oder Brandbekämpfungseinrichtungen nicht mehr automatisch mit beleuchtet.
Insbesondere für Erste-Hilfe-Stellen sowie Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen schreibt die Norm einen konkreten Mindestwert für die vertikale Beleuchtungsstärke vor. Die vertikale Beleuchtungsstärke soll eine gute Erkennbarkeit, schnelle Orientierung und Nutzung der Einrichtungen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung ermöglichen. Mit einem Wert von 5 lx ist hier der Wartungswert aus der Blickrichtung einer flüchtenden Person festgelegt. Hiermit ist der Anteil des Lichts gemeint, der senkrecht auf die Wand gerichtet ist.
Auch bei vorhandener allgemeinen Beleuchtung unterstützt eine zusätzliche Beleuchtung von beispielsweise Defibrillatoren deren schnelle Auffindbarkeit. Zum Erreichen dieser Schutzziele bietet sich die Verwendung eines in der Nähe montierten Deckenstrahlers unmittelbar an, da durch die Ausrichtung ein hoher Anteil des Lichts vertikal auf die Wandfläche mit der hervorzuhebenden Stelle fällt.
Ein Youtube-Video zur Montage der „Deecos E“-Anbauleuchten finden Sie hier, ein entsprechendes Video zu den Einbauleuchten hier.