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Programm 455-E für Einbruchschutz

Antragstellung für KfW-Förderung wieder möglich

Abi KfW-Förderung
Die Informationsbroschüre „Einbruchschutz – Ihr einfacher Weg zur KfW-Förderung“

(Bild: Abi-Sicherheitssysteme)

Darauf weist die Firma ABI-Sicherheitssysteme GmbH hin, die eine entsprechende Informationsbroschüre „Einbruchschutz – Ihr einfacher Weg zur KfW-Förderung“ als PDF zum Download bereitstellt.

Die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zielen mit dieser Förderung auf die Erhöhung der Sicherheit in Wohngebäuden ab. Dabei werden verschiedene bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes im privaten Bereich gefördert. Dazu zählen u.a. einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Garagentore, Nachrüstsysteme für Fenster, einbruchhemmende Rollläden, Lichtschachtabdeckungen und Gitter sowie förderfähige Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.

Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz wird ein Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro je Wohneinheit berücksichtigt. Der maximale Zuschuss beträgt 1.600 Euro. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Wichtig: Der Antrag im KfW-Zuschussportal muss unbedingt gestellt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

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