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VDE-AR-N 4143-1: 2022-03

Sicherheit der Stromversorgung im Krisenfall

Anwendungsregel zur Sicherheit in der Stromversorgung

(Bild: Fotolia/fotomek)

Betreiber, welche auch gesetzliche Anforderungen aus anderen Sektoren, z. B. Verkehr, zu berücksichtigen haben, müssen sich mit einem entsprechenden eigenen Krisenmanagement aufstellen.

Diese VDE Anwendungsregel dient als Grundlage für das Krisenmanagement von Netzbetreibern, um im Krisenfall die Handlungsfähigkeit sicherzustellen und um zügig zum Normalbetrieb zurückzufinden.

Sie richtet sich an alle Netzbetreiber, unabhängig davon, ob sie Eigentümer des Netzes sind.

Im Hinblick auf Querverbundunternehmen besteht eine enge Verzahnung mit den bestehenden Regelungen im Gas- und Wasserbereich.

Im Krisenfall müssen zur späteren Nachvollziehbarkeit folgende Sachverhalte gerichtsverwertbar mindestens dokumentiert werden:

  • Alarmierung des Krisenstabes;
  • Protokollführer / Dokumentator;
  • Anwesenheit der Krisenstabsmitglieder;
  • eingehende Informationen und Meldungen;
  • Anweisungen übergeordneter Krisenorganisationen;
  • Abstimmungen mit Behörden bzw. dem behördlichen Krisenstab;
  • Beschlüsse und Entscheidungen inklusive deren Grundlagen sowie Anweisungen an die operativen Einsatzkräfte und/oder nachgeordnete Krisenorganisationen.
Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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