Alle Entladungslampen enthalten Quecksilber – wenn auch nur in geringem Maße. Dazu gehören T5-Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stiftsockel, die bislang noch als Ausnahmen galten. Nun sollen für Leuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung die Sonderregelungen nach zwölf oder 18 Monaten auslaufen: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät ab 25. Februar und T5 ab 25. August 2023. Damit verschwinden sie viel früher und in deutlich größerem Umfang vom Markt.
Lampen dürfen weiter gekauft und verwendet werden
»Leuchtmittel müssen deswegen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Der Handel verkauft seine Lagervorräte weiter, bis sie aufgebraucht sind. Es werden aber nach den jeweiligen Stichtagen keine neuen Leuchtmittel mehr produziert oder in Europa in den Verkehr gebracht. Der Fachbegriff dafür lautet Ausphasung«, erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de. Für Betreiber gewerblicher Immobilien steht unter Umständen die Sanierung der Beleuchtung früher an. Private Haushalte werden durch die Neuerung kaum Schwierigkeiten haben, sie greifen beim nächsten Einkauf einfach zur stromsparenden LED.
Nicht in den Hausmüll
Recycelt werden alle Arten von Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Entladungslampen (inklusive Natriumdampf-Hoch- und Niederdrucklampen sowie Halogen-Metalldampflampen). Handel, Sammelstellen und Entsorgungshöfe nehmen sie zurück. Ebenfalls gesammelt werden LED-Lichtquellen, die elektronische Bauteile enthalten. »In den Hausmüll gehören ausschließlich Glüh- und Halogenlampen, die nur aus Glas und Metall bestehen«, so der Lichtexperte.