Arne Schönbohm, Präsident des BSI, erklärt: „Breitbandrouter sind leistungsstarke integrierte Systeme, sie sind das Herzstück vieler Netzwerke. Als Schnittstelle zwischen dem Internet und Heim- oder Unternehmensnetzwerken kommt ihnen bei der Cyber-Sicherheit eine besondere Bedeutung zu. In einem unsicheren Zustand können sie Angreifern als Einfallstor und Ausgangspunkt für weitere Cyber-Angriffe dienen. Ein sicherer Router hingegen erfüllt die Funktion eines Schutzschildes nach innen und außen. Ich freue mich deshalb besonders, dass wir nun erstmals das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI für ein solches Produkt erteilen können. Damit leisten wir einen Beitrag zu mehr Transparenz auf dem IT-Verbrauchermarkt.“
Den jüngst erteilten IT-Sicherheitskennzeichen liegt die vom BSI entwickelte Technische Richtlinie BSI TR-03148 zu Grunde, die konkrete Anforderungen an die Schnittstellen und Funktionalitäten eines Breitbandrouters formuliert. Sie gewährleistet bei korrekter Umsetzung eine zuverlässige Basisabsicherung dieser Geräte.
Lancom ist der erste Hersteller von Breitbandroutern auf dem deutschen Verbrauchermarkt, der mit dem IT-Sicherheitskennzeichen sein Versprechen in die IT-Sicherheit ihrer Router gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent macht. Es handelt sich dabei um eine Selbstverpflichtung, in deren Rahmen erklärt wird, dass die gekennzeichneten Produkte den Anforderungen des BSI an sichere Breitbandrouter entsprechen. Das BSI prüft über die Laufzeit der erteilten Kennzeichen stichprobenartig und anlassbezogen, ob die zugesicherten Produkteigenschaften eingehalten werden.
Die übergebenen IT-Sicherheitskennzeichen verfügen jeweils über einen individuellen Kurzlink und QR-Code, der zu einer produktspezifischen Informationsseite im Online-Angebot des BSI führen. Auf dieser Webseite können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die vom Hersteller zugesicherten Produkteigenschaften sowie aktuelle Sicherheitsinformationen zum gekennzeichneten Produkt informieren. Beispielsweise sichert Lancom zu, die gekennzeichneten Produkte mindestens über die Laufzeit des Kennzeichens mit sicherheitsrelevanten Updates zu versorgen, eventuell auftretende Schwachstellen zu beheben und den Stand der Behebung an das BSI zu melden.
Seit Mai 2022 können auch Hersteller von smarten Kameras, smarten Lautsprechern, smarten Reinigungs- und Gartenrobotern, smarten Spielzeugen sowie smarten Fernsehprodukten das IT-Sicherheitskennzeichen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. In den kommenden Monaten plant das BSI, weitere Produktkategorien des IT-Sicherheitskennzeichens zu veröffentlichen.
Mehr Informationen zum IT-Sicherheitskennzeichen gibt es auf der Homepage des BSI.