In dieser Neuerscheinung gibt es einige Änderungen. Zum einem wurde der Anwendungsbereich und die einzelnen Abschnitte klarer formuliert. Aber auch die Abschnitte 6, 7, C und D wurden weiter ergänzt und überarbeitet.
Der Hersteller hat darauf zu achten, dass die LED-Module so gebaut sind, dass jegliche Gefahr für den Anwender vermieden wird. Auf die Überlast des LED-Moduls ist besonders Wert zu legen.
Um eine Überlastung zu verhindern, unterliegen den Modulen strengen Prüfbedingungen. Dabei wird die Leistung auf der Eingangsseite überwacht und die Spannung bzw. der Strom so lange erhöht bis 150% der Bemessungsleistung erreicht wird.
Die Prüfung dauert solange an, bis sich das LED-Modul thermisch stabilisiert hat. Der stabile Zustand ist erreicht, wenn die Temperatur sich nicht mehr als 5 K in 1 Stunde ändert.
Diesen Überlastfall muss das LED-Modul mindestens für 15 Minuten standhalten. Besitzt das LED-Modul eine automatische Schutzeinrichtung, der die Leistung begrenzt muss es für 15 Minuten bei dem festgelegten Grenzwert betrieben werden.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn kein Feuer, Rauch oder entflammbare Gase erzeugt werden und die Überlast für 15 Minuten standgehalten hat.
Damit der Anwender die geeigneten Betriebsmittel für den Installationsort korrekt auswählen kann, sollten auf dem LED-Modul folgende Informationen enthalten sein:
- Spannungsangabe der Isolierung zwischen aktiven Teilen des LED-Moduls und Teilen des LED-Moduls, die als Isolationsgrenze zu einer Leuchte ausgelegt sind.
Die Art der Isolierung kann sein:
- Basisisolierung nur für Betrieb an SELV;
- Basisisolierung für SELV und anderen Betrieb als an SELV;
- zusätzliche Isolierung;
- doppelte oder verstärkte Isolierung;
- keine Isolierung (in diesem Fall beträgt die Arbeitsspannung 0 V).