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Blitzschutzsystembauteile (LPSC) – Teil 5

Anforderungen an Revisionskästen und Erderdurchführungen

Anforderungen an Revisionskästen und Erderdurchführungen

(Bild: Fotolia/fotomek)

Einsprüche zu diesem Normentwurf können bis zum 21.12.2022 an das Normungsgremium der DKE/K 251 »Blitzschutzsysteme und Blitzschutzbauteile« gestellt werden.

In dem Revisionskasten ist eine Klemmverbindung zwischen Ableitung und Erdungsanlage vorhanden. Diese Trennstelle vereinfacht das Messen der Erdungsanlage. Um zu verhindern, dass Grundwasser in das Gebäude eintritt sind Durchführungen notwendig. Häufig werden dabei druckwasserdichte Erderdurchführungen verwendet.

In diesem Entwurf gibt es eine Änderung. Die Einteilung von Erderdurchführungen wurde geändert.

Der Revisionskasten muss über genügend Innenraum verfügen. Somit ist für die Aufnahme eines Staberders und für die Montage und Demontage einer Staberderklemme zu sorgen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Deckel bündig auf das Gehäuse passen und eine ausreichende Tiefe besitzen.

Bei Erderdurchführungen ist die Funktion und das Eindringen von Grundwasser in das Fundament oder der Gebäudewand zu verhindern.

Solange keine Änderung am Werkstoff oder der Art des Herstellungsverfahrens vorgenommen wird, reicht eine einmalige Prüfung aus. Alle Prüfungen vom Hersteller sind immer mit neuen Prüflingen durchgeführt.

Ist nichts anderes festgelegt, werden die Prüfungen an drei Prüflingen durchgeführt. Erst wenn alle drei Prüfungen bestanden sind, ist das Betriebsmittel freigegeben. Durch die mehrfache Prüfung des Produkts ist ein Montage- und Fertigungsfehler nahezu auszuschließen.

Bei Revisionskästen findet zudem eine Belastungsprüfung statt. Deckel-Prüflinge aus Beton sind nach einer Aushärtezeit von 28 Tagen zu prüfen. Ferner sind Deckel-Prüflinge, die aus anderen Werkstoffen bestehen nach einer Aushärtezeit von sieben Tagen mit einer Prüfung zu versehen.

Das Gehäuse des Prüflings ist nach Herstellerangaben von einem Werkstoff umgeben, dass der gegebenen Last standhält.

Bei Prüfung der Erderdurchführungen in wasserdichten Gehäusen ist eine Dichtungsprüfung zu vollziehen. Bei diesem Verfahren steht ein Luftdruck von mindestens 0,5 MPa über 24 Stunden ununterbrochen auf die Durchführung. Besteht keine Leckage an den Dichtungspunkten, gilt die Prüfung als bestanden.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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