Viele öffentliche Verwaltungen stellen sich derzeit die Frage, inwieweit die betroffenen Gebäude im Falle eines Stromausfalls resilient sind. Die Ersatz- oder Notstromversorgung rücken dadurch besonders in den Fokus, und schnell werden Forderungen nach Sicherstellung einer vollumfänglichen und langfristigen Stromversorgung laut. Aus wirtschaftlichen und insbesondere technischen Gründen kann dies jedoch nicht empfohlen werden.
„So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ muss hier die Richtlinie sein. Vorrangig sind hier die Verwaltungen zu berücksichtigen, welche zur kritischen Infrastruktur (Kritis) gehören. Zu klären ist, welche Organisationseinheiten, kritischen Geschäftsprozesse und Funktionalitäten zwingend aufrechterhalten werden müssen. Dies sind allerdings organisatorische, betriebliche und sicherheitspolitische Fragestellungen, zu denen diese AMEV-Empfehlung keine Aussage treffen kann. Aus der Beantwortung dieser Fragestellungen müssen der tatsächliche Bedarf für eine Ersatz- oder Notstromversorgung und den notwendigen Netzaufbau abgeleitet werden.
Die AMEV-Empfehlung „Ersatzstrom“ hält sich im Wesentlichen an den Lebenszyklus einer technischen Anlage, beginnend beim Bedarf, über Planung und Errichtung bis hin zum Betrieb. Besonders dem Betrieb wurde hier erstmals besonderes Augenmerk geschenkt, da von diesem ganz wesentlich die dauerhafte Einsatzbereitschaft einer Netzersatzanlage abhängt.
Diese und weitere Empfehlungen stehen zum kostenlosen Download bereit.