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DIN EN IEC 60598-1/A11– Berichtigung 1 (VDE 0711-1/A1): 2023-01

Leuchten – Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

Leuchten –  Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

(Bild: Fotolia/fotomek)

Die Anforderungen gelten für den mechanischen und elektrischen Aufbau, Einteilungen und Aufschriften. Auch die entsprechen Prüfungen sind Bestandteil in diesem Regelwerk.

Von hergestellten Leuchten darf keine Gefahr für Personen und für die Umgebung im Betrieb ausgehen. Die Einhaltung der Eigenschaft wird durch Prüfungen an den Leuchten nachgewiesen.

Leuchten werden nach der Schutzmaßnahme gegen den elektrischen Schlag, dem Schutzgrad gegen Eindringen von Staub, festen Körpern und Feuchtigkeit eingeteilt.

Ein weiteres Einteilungskriterium ist die Einbau- oder Befestigungsfläche und die Verhältnisse im Gebrauch. Zum Schutz gegen den elektrischen Schlag sind die Leuchten entsprechende dem Aufbau indie Schutzklassen I, II oder III zugeordnet. Die Einteilung gegen das Eindringen von Fremdkörpern erfolgt nach dem entsprechenden IP-Nummern-System.

Für die Einbau- oder Befestigungsflächen ist zu unterscheiden, ob die Leuchte direkt oder nicht direkt auf entflammbare Oberflächen montiert werden darf. Dabei ist eine leicht entflammbare Fläche für die direkte Montage ungeeignet. Die Verhältnisse für den Gebrauch unterteilt man in den sogenannten rauen oder normalen Betrieb.
Aufschriften an Leuchten müssen dauerhaft und eindeutig angebracht sein. Schon beim Auswechseln von Lampen soll eine Angabe über das benötigte Leuchtmittel am oder im Gehäuse erkennbar sein. Weitere Angaben über den Leuchtentyp, Schutzarten und Schutzklassen, sowie Spannungs- und Stromarten sind ebenfalls gefordert.
Ein Austausch ersetzbarer Komponenten an Leuchten hat problemlos umsetzbar zu sein. Für das Ersetzen der Bauteile muss ausreichend Raum vorhanden sein. Die Leitungsführungen darf nicht über scharfe Kanten erfolgen. Ein Abscheuern der Leitungsisolierung ist zu verhindern.

Schrauben dürfen nicht in Leitungsführungen eindringen. Die Leitungen enden an den entsprechenden Anschlussklemmen. Auch von außen in die Leuchte eingeführte Anschlussleitungen enden an einer dafür vorgesehenen Anschlussklemme.

Metallteile von Leuchten der Schutzklasse I sind mit dem Schutzleiter zu verbinden. Wenn bei dem Wechseln von Leuchtmitteln, Startern oder zur Reparatur oder Reinigungszwecken die Metallteile berührbar sind, darf der Schutzleiteranschluss nicht fehlen. Dieser Anschluss ist dauerhaft und zuverlässig auszuführen.

 Der Aufbau einer Leuchte verhindert eine Berührung aktiver Teile. Die Anforderung gilt für das Auswechseln von Startern oder Leuchtmitteln und auch für den geöffneten Zustand der Leuchte.

Auch wenn eine Leuchte nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet werden kann, muss die Leuchte berührungssicher sein. Auf der äußeren Oberfläche der Leuchte dürfen basisisolierte Teile nicht ohne geeigneten Schutz gegen zufällige Berührung verwendet werden.

Beispiele für basisisolierte Teile sind Leitungen für die innere Verdrahtung oder Einbau-Vorschaltgeräte.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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