Der Nullsteuersatz gilt ab 2023 und ist auf kleine PV-Anlagen beschränkt, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der PV-Anlage laut Marktstammdatenregister maximal 30 kW (peak) beträgt.
Was für die Betreiber einer Photovoltaikanlage neben den steuerlichen ergünstigungen auch eine Entlastung ihrer bürokratischen Pflichten bedeutet, kann durch den neu eingeführten Steuersatz von null Prozent für die ausführenden Handwerksunternehmen eine Herausforderung bei der Rechnungsstellung darstellen. Insbesondere bei Sonderfällen, wenn z. B. bereits eine Anzahlungsrechnung mit 19% im Jahr 2022 gestellt wurde und die Anlage dann im Jahr 2023 geliefert, installiert und mit 0% MwSt. schlussgerechnet wird.
Ein Update der kaufmännischen Branchensoftware Powerbird versorgt die Anwender direkt mit allen neuen relevanten Buchungskonten. Es beinhaltet auch alle Logiken, um die entsprechenden Rechnungen automatisch korrekt darzustellen und automatisiert in die OP-Verwaltung oder die hauseigene Finanzbuchhaltung zu buchen. Leistungsstarke Funktionen stellen sicher, dass auch Mischvarianten, bei denen z. B. nur einzelne Titel oder einzelne Positionen von der 0%-Besteuerung betroffen sind, schnell und sicher ausgewiesen und abgerechnet werden können.