Insbesondere im Mehrparteienhaus – d.h. Wohnungseigentümergesellschaften – besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Gesetzlich hat jeder Bewohner das Anrecht auf eine Lademöglichkeit in der Tiefgarage oder auf zur Liegenschaft gehörenden Außenparkflächen. Dabei wird die Installation einer Lademöglichkeit nicht ohne bauliche Veränderung möglich sein. Deshalb ist die Entscheidung der WEG gefragt.
Im Hinblick auf den zunehmenden Leistungsbedarf für die Elektrofahrzeuge ist es sinnvoll, eine zukunftsfähige, erweiterbare Variante zu wählen. Dazu hat das IGT eine umfangreiche Broschüre erstellt, die alle wesentlichen Fragestellungen aufführt und Umsetzungshinweise enthält. Diese steht zum kostenlosen Download bereit. Zudem bietet das IGT Hausverwaltungen und allen Interessenten die Ausarbeitung einer Konzeptstudie inklusive Entscheidungsvorlage. Die Inhalte der Konzeptstudie sind ebenfalls auf der Website zu finden.
Die Broschüre kann unter www.igt-institut.de/e-mobilitaet/ heruntergeladen werden.