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Teil 1: Wechselstrom

Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV AC und 1,5 kV DC

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Als Starkstromanlagen gelten Schalt- und Umspannanlagen zur Speisung von Bahnanlagen, elektrische Anlagen auf Masten oder in Türmen deren Schaltgeräte oder Transformatoren auch außerhalb abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten angesiedelt sein können, sowie elektrische Netze von Fabriken oder landwirtschaftlicher und gewerblich genutzter Räumlichkeiten. Stromerzeugungsanlagen, die Generatoren und Transformatoren inklusive der zugehörigen Schaltgeräte enthalten, sind ebenfalls als Starkstromanlage definiert.

Folgende Änderungen wurden unter anderem in diesem Dokument vorgenommen:

  • der Anwendungsbereich wurde verbessert;
  • fehlende und veraltete Begriffe und Definitionen wurden aktualisiert;
  • der Schutz gegen Blitzeinschlag wurde erweitert;
  • die Anforderungen an Transformatoranlagen wurden verbessert, einschließlich der Berichtigung redaktioneller Tippfehler;

In Starkstromanlagen können unter anderem Betriebsmittel wie drehende Maschinen, Schaltgeräte, Kabel und Verdrahtungen, Batterien, sowie Erdungsanlagen und Schutzsysteme enthalten sein.

Diese Norm trägt nicht die Gültigkeit für Freileitungen und Kabeln zwischen getrennten Anlagen, elektrischen Bahnen, Leuchtröhrenanlagen, sowie Anlagen auf Schiffen und Off –Shore – Plattformen. Elektrostatische Einrichtungen, Prüffelder und medizinische Einrichtungen fallen ebenfalls aus dieser Norm heraus.

Anlagen und Betriebsmittel müssen den am Einsatzort zu erwartenden elektrischen, mechanischen, klimatischen Umwelteinflüssen standhalten. Die Auslegung der Anlage muss den Zweck und die Anforderungen des Betreibers berücksichtigen. Die Sicherheit für Betriebspersonal und der Öffentlichkeit und die Möglichkeit zur Instandhaltung und Erweiterung einer Anlage muss ebenfalls gewährleistet sein.

Der Betreiber muss die Wünsche für besondere Wartungsmerkmale festlegen und muss die Sicherheitsanforderungen bestimmen, die für Aufteilungen der Schalt- und der Steuergeräte zu treffen sind, um einen minimalen Anlagenausfall sicherzustellen. Wenn nötig muss die Aufteilung der Schaltanlage so vorgenommen werden, dass die Fehlerausbreitung minimiert wird, einschließlich der Brandausbreitung aus einem betroffenen Bereich in einen angrenzenden Bereich.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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