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Zeitgemäße Elektroinstallation in Wohngebäuden

Richtlinie RAL-RG 678

Die Richtlinie RAL-RG 678 definiert die Ausstattungsstandards der Elektroinstallation
Die Richtlinie RAL-RG 678 definiert die Ausstattungsstandards der Elektroinstallation

Die Richtlinie gilt für alle elektrischen Anlagen, die Starkstrom, Gebäudesystemtechnik, Kommunikations- und Informationstechnik und Gefahrenmeldung bereitstellen. Beschrieben werden in der Richtlinie die Stromkreise, Steckdosen, Beleuchtungsanschlüsse sowie Anschlüsse für weitere Verbrauchsmittel wie zum Beispiel Waschmaschine, Durchlauferhitzer oder Elektrofahrzeug.

Die Ausstattungswerte 1, 2 oder 3 beschreiben den Mindeststandard, die Standardausstattung und die Komfortausstattung. Die Verknüpfung der Elektroinstallation mit Komponenten der Gebäudesystemtechnik erweitert das Spektrum, die Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik wird über die Ausstattungswerte 1plus, 2plus oder 3plus abgedeckt.

Bauherren und Sanierern ist zu empfehlen, die RAL-Ausstattungswerte zu nutzen, um ihre elektrische Anlage zukunftssicher zu planen und zu gestalten. Rechtssicherheit schafft eine Festlegung im Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung sowie eine vertragliche Vereinbarung, die den Errichter zur Ausführung des gewünschten Ausstattungsstandards verpflichtet.

Die neue RAL-RG 678 wurde Ende Februar 2023 veröffentlicht. Eine Kurzinformation gibt es unter: www.hea.de/themen/elektroinstallation/ral-rg-678

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