Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) wird nun als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie der Status-Report 60 / Version 2 »Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG« rückwirkend zum 1.1.2023 akzeptiert. Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft-Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist. Die technischen FAQ zur aktuellen Richtlinie BEG EM stehen nach Auskunft des Bafa kurz vor der Veröffentlichung.