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Norm DIN EN 50710 schafft Klarheit

Fernüberwachung von Brandmeldeanlagen

Ferndienste Brandmeldeanlage
Bild 1: Die neue Norm DIN EN 50710 legt fest, welche Anforderungen bei Ferndiensten erfüllt werden müssen
(Bild: Joel Micah Miller / Hekatron)

Mit zunehmendem Einzug in die Brandschutzpraxis zeigt sich, dass in der Digitalisierung tatsächlich ein enormes Potenzial für mehr Effizienz, höhere Sicherheit und Wachstum steckt. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel bieten digitale Tools mit Fernzugriffsoption einen hohen Mehrwert und spürbare Entlastung im Arbeitsalltag (Bild 1). Doch wie bei allen neuen Technologien stellt sich die Frage, wie es im Ernstfall mit der Haftung aussieht.

Norm bietet Handlungsempfehlungen

Die neue Norm, die seit Mai 2022 auch in der deutschen Fassung vorliegt, bietet den sicherheitstechnischen Gewerken im Gegensatz zur bestehenden VDE 0833-1 konkrete Handlungsempfehlungen. Hier sind jetzt erstmals alle relevanten Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter für einen Fernzugriff festgelegt. Die Norm schafft die notwendige Grundlage, weil sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik definiert, auf die sich beispielsweise Gerichte berufen, wenn im Schadensfall überprüft wird, ob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Norm wurde von einem europäischen Expertenteam als EN erarbeitet und wird damit auch in anderen EU-Staaten angewendet.

Weil zum Erscheinungszeitpunkt der bisher gültigen Anwendungsnorm VDE 0833-1 »Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall« im Jahr 2017 Fernwartungen in der Praxis noch eine untergeordnete Rolle spielten, gab die Norm diesbezüglich lediglich rudimentäre Hinweise und Empfehlungen. Einige davon sind heute längst überholt. Für Errichter und Betreiber, die dennoch auf die digitale Unterstützung setzten, ein echtes Problem. Bislang musste jeder die Maßnahmen rund um seinen Fernzugriff selbst definieren. Im Umkehrschluss bedeutete das auch: eigenes Risiko.

Anforderungskatalog für Dienstleister

Die neue DIN EN 50710 gilt nicht nur für Brandmeldetechnik, sondern auch für die Gewerke Zutritt, Rauchwärmeabzug, Einbruch und Social Alarm. Sie fokussiert insbesondere auf den Anforderungskatalog, den ein Dienstleistungsanbieter erfüllen sollte, wenn er Fernüberwachung oder -instandhaltung anbieten möchte (Bild 2).

DIN-Norm Brandmeldeanlage
Bild 2: Die Inhalte der DIN EN 50710 im Überblick
(Bild: Hekatron)

So soll beispielsweise über ein Verwaltungssystem und passwortgeschützte Bereiche im Computer exakt geregelt werden, welcher Personenkreis Zugriff auf das System hat. Auch die Zugriffsart muss demnach klar definiert werden. Während die Hinweise zur Systemauslesung für eine Statusabfrage im Normentext allgemein gehalten sind, muss vom Errichter nun eindeutig festgelegt werden, wer im Rahmen von Programmierungen aus der Ferne Änderungen am System vornehmen kann. Weil durch mögliche Cyberattacken auch im Bereich der Brandmeldeanlagen großer Schaden entstehen kann, muss eine Fernüberwachungssoftware gemäß der neuen Norm zudem spezifische Tests bestehen, damit von einer sicheren Verbindung ausgegangen werden kann.

Wo endet der Rahmen für den Fernzugriff?

Klar geregelt ist nun auch, wo der zulässige Rahmen für den Fernzugriff endet. So sieht die Norm unter anderem vor, dass eine verantwortliche Person vor Ort sein muss, wenn Neuerungen im System eingespielt werden. Denn die Brandmeldeanlage ist dann kurzzeitig im Revisionsmodus und nicht betriebsbereit. Auch wer eine bestehende Anlage erweitern und einen neuen Ring aufschalten will, muss dafür vor Ort sein. In diesem Fall gilt es, direkt im Objekt zu überprüfen, ob der hinzugefügte Melder funktioniert und ordnungsgemäß in Betrieb geht.

Geringerer Personaleinsatz, bessere Planbarkeit

Mit dem ortsunabhängigen Fernzugriff auf Brandmeldeanlagen konnten allein bei Hekatron-Kunden bereits weit über 5000 Einsatzfahrten eingespart werden. Schon diese Zahl macht deutlich, dass derartige Dienste nicht nur technisch und wirtschaftlich punkten, sondern auch in Sachen Nachhaltigkeit den Herausforderungen unserer Zeit begegnen. Doch wer aus dem Büro heraus oder mithilfe von digitalen Tools auf Brandmeldeanlagen zugreifen kann, spart nicht nur Fahrtzeiten, sondern auch Arbeitskraft: Sämtliche Einsätze können im Vorfeld detailliert geplant, optimal vorbereitet und mit weniger Fachpersonal durchgeführt werden (Bild 3).

Hekatron Brandmeldeanlage
Bild 3: Vor-Ort-Einsätze an Brandmeldeanlagen können durch digitale Systeme reduziert werden
(Bild: Hekatron)

Lösungen wie »Hekatron Remote« bieten vollumfänglich und ortsunabhängig Zugriff auf das Bedienfeld und die Software der zugehörigen Brandmelderzentrale. Geschäftsprozesse im Bereich Service und Instandhaltung lassen sich damit messbar optimieren und auch die Betreuung überregionaler Kunden fällt leichter. Eine noch umfassendere Anwendungslösung bietet das Service-Portal »Mein HPlus« des südbadischen Brandmeldespezialisten. Es bündelt alle Daten, Anlagen- und Herstellerinformationen sowie Live-Ereignisse von Brandmeldeanlagen zentral. Diese Informationen bereitet das System so auf, dass sie Nutzen im täglichen Geschäft bringen.

Informationen aus unterschiedlichen Quellen bündeln

Um die installierten Brandmeldeanlagen zu verwalten, muss in der Regel auf viele Informationen aus unterschiedlichsten Quellen zugegriffen werden: Anlagen-Programmierungen, technische Dokumentationen und Montageanleitungen, Produktinfos, Zertifikate und Erklärungen, Kataloge, Preise, Service-Informationen und vieles mehr. Der Aufwand, alle relevanten Informationen parat zu haben, ist immens.

Das Service-Portal dagegen führt die Vielzahl der Daten aus verschiedenen Quellen und Systemen intelligent zusammen und erstellt daraus Auswertungen und Analysen – inklusive konkreter Handlungsempfehlungen. Unterm Strich lässt sich auf diese Weise viel Zeit sparen, zum Beispiel bei der Erstellung der Inbetriebnahme-Dokumentation: pro Anlage sind dies etwa 30 bis 45 Minuten.

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Über den Autor
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Thomas Litterst

Hekatron Vertriebs GmbH, Leiter Normen und Richtlinien

Über die Firma
Hekatron Vertriebs GmbH
Sulzburg
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