Die Fassung 2023/1 der MVV TB beinhaltet im Anhang 14 auch eine überarbeitete Fassung der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA). Darin sind unter anderem die bauordnungsrechtlichen Festlegungen an Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen definiert. Die Änderungen bringen Klarheit in Themen, die in der Fachwelt in den letzten Jahren zu verschiedenen Interpretationen geführt haben. So ist nun unmissverständlich beschrieben, dass Brandwarnanlagen nicht die Aufgaben von bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen oder Alarmierungsanlagen übernehmen können. Zudem wird deutlicher als bisher wird dargestellt, dass Alarmierungsanlagen auch als Brandmeldeanlage mit Alarmierungsfunktion ausgeführt werden können. Neue Fußnoten in der Tabelle mit den wesentlichen Merkmalen für Bauprodukte von Brandmeldeanlagen zeigen, dass gewisse Eigenschaften nicht immer, sondern in Abhängigkeit der Nutzung oder des konkreten Anwendungsfalls erforderlich sind.
Überführung ins Baurecht
In einigen Bundesländern gilt die neue Fassung aufgrund von dynamischen Verweisen im Landesbaurecht direkt. Die meisten Bundesländer müssen die neue Fassung jedoch erst einmal ins Bauordnungsrecht überführen.
»Die Änderungen sind positiv zu bewerten, denn sie konkretisieren wichtige Punkte und bedeuten eine Klarstellung gegenüber den vorherigen Fassungen. Das Regelwerk mit seinen Vorgaben und komplexen Zusammenhänge bleibt allerdings schwer durchschaubar und eine Herausforderung für viele Fachplanende und Errichtende«, erläutert Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Er rät allen am Bau Beteiligten, sich mit den Inhalten und insbesondere der Systematik der MVV TB vertraut zu machen.
Bauordnungsrecht verständlich erklärt
Hekatron bietet zu dem Thema ein Webinar unter dem Titel »Bauordnungsrecht: Der Anhang 14 der MVV TB« an. Hier werden die wesentlichen Aspekte der MVV TB und deren Bedeutung im deutschen Bauordnungsrecht verständlich erläutert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Anhang 14 der MVV TB, der unter anderem wichtige Regelungen zu Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen enthält. Das Webinar findet am 14. September 2023 von 9.00 bis 11.30 Uhr statt und wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- oder Weiterbildung mit einem Umfang von zwei Unterrichtsstunden für Mitglieder anerkannt. Weitere Informationen unter: hekatron-brandschutz.de/seminare