Die in Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission festgelegten neuen Vorschriften sind Bestandteil der aktualisierten Richtlinie 2009/125/EG, die auch als Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) bekannt ist. Sie sollen dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu erreichen.
Mit den neuen Vorschriften ist für Drehstrommotoren mit 2, 4 oder 6 Polen und einer Nennleistung von mindestens 75 kW und höchstens 200 kW ab sofort die höchste Effizienzklasse vorgeschrieben. In der Praxis bedeutet dies, dass weniger energieeffiziente Motoren dieser Art in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen.
Davon ausgenommen sind Bremsmotoren und explosionsgeschützte Motoren, für die jedoch ab dem 1. Juli ebenfalls strengere Anforderungen gelten. So müssen 2-, 4-, 6- und 8-polige Ex-eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit und einer Nennleistung von mindestens 0,12 kW und höchstens 1.000 kW den Wirkungsgrad IE2 erreichen. Das Gleiche gilt für einphasige Motoren mit einer Nennleistung von mindestens 0,12 kW.
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