BKH bietet als Großhändler für Sicherheitstechnik BWA-Lösungen für kleine Sonderbau-Objekte mit funkbasierten, verdrahteten oder Loop-Komponenten gem. DIN 0826-2 an. Die Übertragungswege der funkvernetzten Komponenten sind zudem nach DIN EN 54-25 geprüft.
Die einzelnen Systemkomponenten der „Brawaflex“ müssen nicht alle der gleichen Installationsart entsprechen: mittels Gateways können die einzelnen Funk-, Draht- oder Loop-Komponenten beliebig miteinander kombiniert werden und machen dann das System als Hybrid flexibel und modular erweiterbar – für beliebig viele Stockwerke, Quadratmeter oder aber auch bei eventuellen verschärften Normanforderungen. Mit einer funkbasierten Brandwarnanlage können auch Bestandsobjekte im Sonderbau mit wenig Aufwand nachgerüstet werden.
Im Vergleich zu anderen Herstellern, die häufig nur Funk-Versionen einer Brandwarnanlage anbieten, kann die „Brawaflex“ auch als verdrahtete Anlage in Bus oder Loop arbeiten. Verdrahtete Systeme kommen häufig bei Neubauprojekten zum Einsatz, da hier von Anfang an alles geplant werden kann. Zudem sind sie zuverlässig und mit Hilfe von Gateways werden sie als Hybrid multikompatibel.
Funk-, Draht- oder Loop-Brandwarnanlage?
Mögliche Installationsarten der Brandwarnanlage „Brawaflex“ im Überblick:
- Funk nach DIN EN 54-25, geeignet für Bestandsobjekte. Die Funk-Komponenten können flexibel installiert werden – wartungsarm und mit überschaubarem Budget,
- Draht nach DIN EN 54, bei Neubau und Sanierungen sind verdrahtete Brandwarnanlagen eine zuverlässige Lösung – und als Hybrid mit Funk- und/oder Loop-Komponenten beliebig erweiterbar,
- Loop nach DIN EN 54, die Zweidraht-Loop-Technik (Ring-Bus) minimiert den Verkabelungsaufwand und durch die Adressierung jeder einzelnen Systemkomponente kann jede Meldung genau lokalisiert werden.
Eine Brandwarnanlage (BWA) ein Brandschutz-System, welches im Sonderbau zum Einsatz kommt. Das Pendant für größere Objekte im Zweckbau nennt man Brandmeldeanlage (BMA).
Bisher wurden gesetzlich lediglich die Vorschriften für den privaten Wohnbau (Heimrauchmelderpflicht) sowie für große Gewerbeobjekte, der sog. Zweckbau, mit der Pflicht zu einer Brandmeldeanlage geregelt. Eine Grauzone bildete bisher immer der dazwischenliegende Sonderbau.
Die in Deutschland seit 2018 geltende Norm DIN VDE V 0826-2 regelt nun in Sonderbauten den Schutz und die örtliche Warnung anwesender Personen durch eine Brandwarnanlage (BWA) ab der Planung, über den Aufbau bis hin zur Inbetriebnahme. Vorläufer der jetzigen Norm 0826-2 ist die BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen (HAA).
Zu einer DIN-konformen Brandwarnanlage gehören neben einer Brandmeldezentrale nach DIN EN 54-2 und 54-4 auch Rauch- und Wärmemelder nach DIN EN 54-7 bzw. DIN EN 54-5 und Handfeuermelder (Hausalarm) nach DIN EN 54-11. Zur akustischen und optischen Warnung werden entsprechende Signalgeber mit oder ohne Blitzleuchte eingesetzt (nach DIN EN 54-3 bzw. EN 54-23). Eine Brandwarnanlage kann mit Hilfe von sog. Gateways über mehrere Stockwerke miteinander verbunden und so das gesamte Objekt gesichert werden.