Lärm am Arbeitsplatz zählt zu den am meisten unterschätzten Gefahrenquellen, dabei ist Lärmschwerhörigkeit die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Mit dem richtigen Gehörschutz lassen sich jedoch Erkrankungen vermeiden. Bereits ab 80 dB wird ein Gehörschutz empfohlen, ab einem andauernden Geräuschpegel von 85 dB bzw. Lärmspitzen von 137 dB ist das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben. Betriebe müssen dafür die geeigneten Mittel für ihre Mitarbeitenden bereitstellen. Das Atorn Gehörschutzprogramm bietet dazu die gängigen Arten von Gehörschutz, angepasst an die jeweilige Lärm- und Arbeitssituation.
Um Schädigungen des Gehörs zu vermeiden, muss ein Gehörschutz die Umgebungslautstärke auf 70 dB bis 80 dB beschränken. Während der normale Straßenverkehr in der Regel 60 dB nicht überschreitet, erreichen eine Autobahn oder ein vorbeifahrender Zug bereits die Grenze von 80 dB. Traktoren, Ketten- oder Kreissägen, Arbeiten wie Schleifen und Bohren sowie Maschinen, Schlagschrauber und Presslufthammer bewegen sich hingegen schon zwischen 90 dB und 110 dB. Entsprechend muss diese Belastung durch einen Gehörschutz gesenkt werden. Wichtig dabei ist, auch eine Überprotektion zu vermeiden: Viel hilft nicht viel, wenn Mitarbeitende sich nicht mehr verständigen können, Warnsignale überhören oder sich auf Dauer isoliert fühlen. Wichtig ist auch, dass der Gehörschutz in lauten Umgebungen ständig getragen werden muss. Bereits wenige kurze Phasen ohne Gehörschutz – also das typische kurze Abnehmen, um sich rasch zu besprechen – mindern die Schutzwirkung erheblich. Für eine hohe Akzeptanz sind deshalb die persönlichen Wünsche des Tragenden an Komfort und seine Arbeitssituation entscheidend.
Als Gehörschutz für andauernde Arbeiten im Lärmbereich eignen sich zum Beispiel die Einweg-Gehörschutzstöpsel mit 37 dB Schalldämmwert. Staubfrei und hygienisch gelagert werden sie im Gehörschutzspender (Bild 2), der auch für die Wandmontage geeignet ist. Alternativ erhältlich sind auch Mehrweg-Gehörschutzstöpsel mit Kordel zur mehrfachen kurzzeitigen Verwendung, beispielsweise in wechselnden Arbeitsbereichen mit und ohne Lärmbelastung. Sie sind leicht, inklusive praktischer Aufbewahrungsbox und mit weiterer Schutzausrüstung kombinierbar.
Für längere Zeiträume gut geeignet und auch als Alternative für Menschen, die Ohrenstöpsel aufgrund des leichten Druckgefühls nicht mögen, sind zudem die anatomisch geformten Bügelgehörschützer mit 32 dB Schallschutzdämmung. Schutz bei wiederholtem kurzfristigen Lärm bietet der Kapselgehörschutz mit 33 dB und 37 dB. Er umschließt die Ohren komplett, wobei der gepolsterte höhenverstellbare Kopfbügel und die weichen Kapselpolster einen hohen Tragekomfort garantieren.
Gehörschutzprodukte mit gleichem Dämmwert (SNR-Wert) sind grundsätzlich gleichwertig zum Schutz des Gehörs geeignet, egal ob Ohrstöpsel, Bügel- oder Kapselgehörschutz. Unterschiede zeigen sich jedoch im Tragekomfort, je nach Arbeitsumfeld und dem Grad der Verschmutzung. Auch ob eine Lärmquelle dauerhaft oder in wiederholten Abständen auftritt, ist relevant bei der Wahl, ebenso wie die Kompatibilität mit weiterer Persönlicher Schutzausrüstung, wie Helmen, Visieren, Schutzbrillen oder Atemschutz. Hahn+Kolb unterstützt mit sachkundiger Beratung bei Fragen der Sicherheit. Dazu wurde das Team an PSA-Fachberatern weiter ausgebaut. Die Beurteilung der jeweiligen Gefahren am Arbeitsplatz erfordert eine fundierte Kenntnis der gültigen Rechtsvorschriften und Normen.