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Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-56

Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke

Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel

(Bild: Fotolia/fotomek)

Die Definition zu elektrischen Anlagen für Sicherheitszwecke lautet dabei wie folgt:»elektrische Anlage, die dazu bestimmt ist, die Stromversorgung für die Funktion von elektrischen Betriebsmitteln aufrechtzuerhalten, die von wesentlicher Bedeutung sind

  • für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Nutztieren, oder
  • zur Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen Betriebsmitteln«.

Berichtigt wurde der Absatz 560.7.2 der Norm. Hier wird festgelegt, dass Stromkreise für Sicherheitszwecke nicht durch Bereiche geführt werden dürfen, in denen Feuergefahren bestehen. Feuergefahren bestehen immer dann, wenn aufgrund von gelagerten oder verarbeiteten Materialien der BE 2 Kategorie eine Brandgefahr ausgehen kann. Leitungen dürfen nur dann durch solche Bereiche geführt werden, wenn diese gegen äußere Brandeinwirkung geschützt verlegt sind.

In keinem Fall dürfen die Stromkreise explosionsgefährdete Bereiche (BE3) durchqueren. Generell sollten keine Stromkreise durch feuergefährdete Betriebsstätten geführt werden.

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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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