Die Fördertöpfe sind nun wieder gefüllt mit 762 Mio. € für klimafreundliche Neubauten bzw. 150 Mio. € fürs altersgerechte Umbauen. Sobald sie aufgebraucht sind, werden weitere Anträge nicht mehr bewilligt. Folgende Details sind wichtig:
Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter Wohn- und Nichtwohngebäude, die den Standard KfW40 erfüllen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten (Zinssatz 2,1 %). Möglich sind Kreditsummen bis zu 100.000 € (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 € (klimafreundliches Wohngebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG erreichen).
Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen. Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Weitere Informationen – auch die Konditionen für Nicht-Wohngebäude – gibt es hier:
- Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (297,298)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)
Altersgerecht Umbauen (AU)
Es gibt Investitionszuschüsse für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 €). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 €) von der KfW erstattet.
Förderfähig sind hier auch verschiedene Lösungen aus dem Bereich Elektroinstallation, etwa Türkommunikation, Beleuchtung oder Jalousieantriebe.
Private Bauherren sowie Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen. Weitere Informationen gibt es hier.