Die durch das Dokument erläuterten Maßnahmen gelten als Ergänzung zu den bisher bestehenden Normen der VDE 0100er Reihe. In der jeweiligen Abschnittsnummerierung erkennt man den Bezug zu den bestehenden Normen (z.B.: Abschnitt 716.414 Schutzmaßnahme SELV oder PELV, verweist auf den gleichnamigen Abschnitt aus der DIN VDE 0100-410 Abschnitt 414). Der darauffolgende Text erläutert dann die jeweilige zusätzliche Anforderung die durch die DIN VDE 0100-716 gefordert wird.
Die Schutzmaßnahmen für die angesprochenen Anlagen werden mittels SELV oder PELV umgesetzt. Dabei ist für beide Schutzmaßnahmen die Begrenzung der Spannung auf 60 V DC festgelegt. An trockenen Orten ist die Forderung nach einer Oberschwingungsfreiheit gestellt, sowie eine Spannungsgrenze von 15V. Bei der Schutzmaßnahme PELV wird zusätzlich eine sichere Trennung und eine Basisisolierung zwischen SELV- und PELV-Stromkreisen gefordert.
Die informationstechnischen Kabel und Leitungsanlagen sind, mit der Kategorie 5, Kategorie 6, Kategorie 6 A, Kategorie 7, Kategorie 7 A, Kategorie 8.1 oder 8.2 zu wählen. Der Laststrom darf dabei einen Wert von 750 mA nicht überschreiten. Ebenso müssen die Verbindungsmaterialien für den genannten Höchstwert des Laststroms ausgelegt sein.
Ein Temperaturanstieg der Datenkabel aufgrund des Laststroms oder anderer Ursachen erhöht die Dämpfungs- und Einfügungsverluste der errichteten Kabel. Somit kann die Leistung von Informationsübertragungskanälen beeinträchtigt werden.
Die Anforderungen dieser Norm liefern also zusätzliche, wichtige Hinweise für die Planung und Errichtung von Kleinspannungsanlagen und sind daher beachtenswert.