Der ZVEI hat kürzlich ein Whitepaper „Umrüsten von Leuchten“ veröffentlicht. Die Kernaussage: Wenn Elektrofachbetriebe eine vorhandene Leuchte auf LED-Technik umrüsten, werden sie nicht zwingend selbst zum Leuchtenhersteller, auch wenn beim Umbau weitreichende technische Eingriffe vorgenommen werden.
Entscheidend ist nach Angaben des ZVEI, dass bei der Modernisierung auf LED-Technik an der Leuchte keine wesentlichen Veränderungen beispielsweise bei der Leistung (kein höherer Stromverbrauch), der Verwendung (z.B. Innen- oder Außenleuchte), der Bauart (z.B. IP-Schutz) und anderen Merkmalen vorgenommen werden. Unter diesen Bedingungen kann das existierende CE-Kennzeichen der Leuchte gültig bleiben, und es muss keine neue EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Die größtmögliche Sicherheit, dass die LED-Modernisierung einer Leuchte tatsächlich EU-konform vorgenommen werden kann, bieten geprüfte und CE-gerechte Lösungen, die von der Lichtindustrie bereitgestellt werden:
- LED-Retrofit-Lampe, z.B. LED in Glühlampenform
- LED-Konversionslampe, z.B. LED-T8-Röhre
- Spezial-Umrüstungssatz für bestimmte Leuchtenmodelle
- Universal-Umrüstungssatz, z.B. LED-Umbau-Kit für Deckenleuchten
Die LED-Modifikationen von Leuchten müssen laut ZVEI von qualifiziertem Personal unter Einhaltung der Herstelleranweisungen geprüft, bewertet und entsprechend den geltenden technischen Regeln vorgenommen werden. Wenn eine Umrüstung aus Aspekten der Sicherheit, der Lichttechnik oder der Wirtschaftlichkeit nicht sinnvoll erscheint, sollten neue Leuchten eingesetzt werden, empfiehlt der ZVEI.
Christoph Seidel vom Lichttechnikanbieter IDV kommentiert das Papier wie folgt: „Das ZVEI-Whitepaper zur Leuchtenumrüstung gibt wertvolle Entscheidungshilfen, doch beurteilt werden muss stets der konkrete Einzelfall“.
Der Anbieter Ledvance verweist auf seine entsprechenden Umrüstlösungen, zum Beispiel LED-Röhren mit bis zu 210 lm/W oder das für Dali- oder Notstrom-Anwendungen geeignete System "External", bestehend aus LED-Röhre und externem Treiber.