Die Wärmewende in Deutschland läuft nicht rund. Der Absatz und die Installation von Wärmepumpen ist in Deutschland stark rückläufig. Während 2023 insgesamt 356.000 Geräte verkauft wurden, sind im ersten Quartal 2024 erst 46.000 Exemplare über die Theke gegangen. Damit zeichnet sich jetzt schon ab, dass die von der Bundesregierung angestrebte Zahl von durchschnittlich 500.000 verkauften Wärmepumpen pro Jahr 2024 deutlich verfehlt werden wird.
Die Ursachen für die Kaufzurückhaltung der Heizungskunden sind vielfältig. Neben dem unglücklichen Agieren der Bundesregierung rund um die Reform des GEG spielt auch das momentan ungünstige Verhältnis von Strom- zu Gaspreisen eine wichtige Rolle. In einer »Berliner Erklärung« forderten im April daher Vertreter der Wärmepumpenbranche unter anderem eine breite Aufklärungskampagne über die Fördermöglichkeiten bei Wärmepumpen sowie eine Absenkung der Stromsteuer.
Einen Grund für die Zurückhaltung vieler Privatkunden beim Heizungstausch sieht der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) in der Unsicherheit über eine kommunale Wärmeplanung, sprich die mögliche Errichtung eines Fernwärmenetzes in einer bestimmten Region. Zahlreiche potenzielle Kunden zögern beim Heizungstausch, weil sie einen Anschlusszwang an ein solches Netz befürchten. In diesem Fall müsste womöglich eine gerade erst frisch installierte Wärmepumpe zugunsten eines Fernwärmeanschlusses wieder entfernt werden.
Der BWP hat aus diesem Grund ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob eine solche Gefahr wirklich drohen würde. Fernwärmenetze haben zwar unbestreitbar energetische Vorteile gegenüber Ölheizungen und Gasanschlüssen. Eine Wärmepumpe ist in der Regel hingegen auch einschließlich indirekter Emissionen emissionsärmer als die Fernwärmeversorgung. Von daher wäre es ziemlich widersinnig, eine frisch installierte Wärmepumpe zugunsten eines Fernwärmeanschlusses zu opfern. Zudem ist ein Fernwärmeanschluss wegen des Monopols des örtlichen Anbieters in der Regel auch ökonomisch ungünstiger.
Wenig überraschend kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass in diesem Fall ein Anschluss- und Benutzungszwang nicht zu rechtfertigen ist, da dies weder »geeignet noch erforderlich oder angemessen ist, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen«. Auch das Stilllegen eines bereits bestehenden Fernwärmeanschlusses nach der Neuinstallation einer Wärmepumpe lässt sich demnach rechtfertigen. Unabhängig davon weist der BWP auch darauf hin, dass in vielen ländlichen Gebieten oder Stadtrandgebieten, die sich für die Installation einer Wärmepumpe eignen, ohnehin nicht mit einem kommunalen Fernwärmenetz zu rechnen sei. (Siehe: Keine Gefahr für installierte Wärmepumpen) Die vage Möglichkeit, dass eine Kommune eines Tages ein Fernwärmenetz plant, sollte also kein Hinderungsgrund für die Installation einer Wärmepumpe sein.
Was folgt nun daraus für unsere Branche? Ein einzelnes Rechtsgutachten wird zwar sicherlich nicht von heute auf morgen zu einem Ende der Kaufzurückhaltung führen. Es kann aber zumindest ein Baustein für eine logische und stringente Aufklärungskampagne zur Heizungs- und Wärmewende sein.
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