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DIN EN 50173-4 (VDE 0800-173-4) :2024-06

Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen – Teil 4: Wohnungen

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Die Verkabelung in einem Wohnbereich kann in zwei Systemen unterteilt werden. Entweder handelt es sich um reine primäre oder eine kombinierte Verkabelung bestehend aus einem primären und sekundären Teilsystem. Bei der primären Verkabelung wird das Leitungsnetz den primären Wohnungsverteiler (PWV) direkt zu den Anschlussdosen geführt. Die sekundäre Verkabelung unterscheidet sich in der Form, daß vom primären Wohnungsverteiler (PWV) über sekundäre Wohnungsverteiler (SWV/Unterverteiler) die Anschlussdose angeschlossen wird.

Die Norm regelt die Planung der Wohnungsverkabelung unter Berücksichtigung der höchstmöglichen Betriebsdauer und einer geringen Nachinstallation, um hohe Kosten in der Nachverkabelung zu minimieren. Außerdem werden die Anforderungen an die Kabel und die Lichtwellenleiter im beiden Teilsystemen festgelegt.

Auch die Anforderungen an die Übertragungsstrecken oder die Verkabelungsstrecken legt diese Norm fest. Diese Strecken liegen zwischen den Geräteschnittstellen (GS), die sich an den Verteilern und den Anwendungsanschlüssen befinden, und den Prüfschnittstellen (PS) am Ende jedes Teilsystems der Verkabelung.

Ebenfalls muss in der Planung die Dimensionierung und die Konfiguration der Anlage berücksichtig werden. Daraus ergeben sich dann die Größe der Verteiler, z.B. zur Aufnahme der Systemkomponenten und der Anschlussmöglichkeiten für die entsprechenden Kabeltypen. Für eine IuK-Übertragungsstecke werden mindestens 4 symmetrische Paare benötigt, für RuK-Übertragungsstrecken mindesten ein symmetrisches Aderpaar. Wenn möglich sollten auch Lichtwellenleiter, Koaxialkabel und Kupferkabel zusätzlich zur zu Verfügung gestellt werden. Auch hierzu werden die Anforderungen in dieser Norm erläutert.

In der Norm wird ebenfalls die Ausführung der Informations- und Rundfunkanschlüsse in den Wohnungen, wie z.B. die Anzahl der Anschlüsse, festgehalten.

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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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