In Räumen mit guter elektrischer Isolierung können bei veralteten Elektroinstallationen (Zwei-Leiter-Installationen) hohe Gefährdungen entstehen, wenn durch metallene Rohrinstallationen die »elektrische Erde« (Erdpotential) im Raum berührbar wird. Dies kann beispielsweise durch ein Elektrogerät passieren, das an eine Schutzkontaktsteckdose angeschlossen ist und dessen Metallgehäuse dadurch elektrisch geerdet ist.
Zur Vermeidung tödlicher Elektrounfälle sollten solche Altanlagen umgehend umgerüstet und damit an die gültigen VDE-Normen angepasst werden.
Als Beispiel wird die Renovierung eines alten Hauses mit Holzfußböden erwähnt: eine alte Ofenheizung wurde durch eine moderne Heizungsanlage ersetzt. Beim Versuch, eine metallene Stehleuchte zurechtzurücken bekam der Hausbesitzer einen tödlichen elektrischen Schlag. Durch den Einbau der neuen Heizanlage wurde die isolierende Eigenschaft des trockenen Holzfußbodens gebrochen. Aufgrund einer beschädigten Isolierung in der Stehleuchte konnte so ein tödlicher Strom von 200 Milliampere oder mehr vom spannungsführenden Leiter über das Leuchtengehäuse, den menschlichen Körper und den Heizkörper direkt zur Erde fließen.
Gefahr wird oft nicht erkannt
Oftmals erkennen weder Hauseigentümer noch Heizungsinstallateure die Gefahren von Elektroanlagen mit veralteten Zwei-Leiter-Installationen. Der Heizungsausbau wird nicht als Eingriff in die Elektroinstallation erkannt und der Hauseigentümer kann sich auf den Bestandsschutz berufen, nach dem unveränderte Elektroinstallationen weiter betrieben werden können, auch wenn sie nicht mehr den neuesten Normen entsprechen.Ein Elektrofachmann hätte bei regelmäßig durchgeführten Wiederholungsprüfungen dieses Problem erkannt und die Elektroanlage entsprechend umgerüstet. Im Unterschied zum gewerblichen Bereich sind solche Prüfungen für private Hauseigentümer jedoch rechtlich nicht vorgeschrieben.
Der VDE rät deshalb dringend dazu, vor dem Einbau einer neuen Heizung die Elektroanlage zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen, mit der sogenannten Wiederholungsprüfung, auch wenn dies im Privatbereich gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Bei Mietshäuser oder -wohnungen sollte eine solche Wiederholungsprüfung auf jeden Fall bei jedem Mieterwechsel stattfinden.