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In der Nähe von überfluteten elektrischen Anlagen kann Lebensgefahr bestehen. Es ist zu beachten, dass Schutzeinrichtungen, die normalerweise den Menschen bei elektrischem Schlag schützen, meistens nicht mehr wirksam sind, wenn sie mit Wasser in Berührung gekommen sind. Vor dem Betreten solcher überfluteter Kellerräume muss die Elektroanlage abgeschaltet werden. In einem solchen Fall ist der örtliche Energieversorger anzusprechen. Wenn das Wasser abgelaufen ist, gilt:
- Für die Überprüfung, Reparatur und Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlage ist ausschließlich eine Elektrofachkraft oder der örtliche Stromversorger (Netzbetreiber) zu beauftragen.
- Durchnässte Haushaltsgeräte und Installationsgeräte dürfen ohne vorherige Instandsetzung (Trocknung, Reinigung und Prüfung) nicht eingeschaltet werden, da Zerstörungsgefahr und die Gefahr eines elektrischen Schlages besteht.
- Der E-Check des Elektrohandwerks beinhaltet alle relevanten Überprüfungen der Elektroinstallationsanlagen. Informationen hierzu gibt es bei der örtlichen Elektroinnung oder beim Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Bei der Inbetriebnahme der Elektroinstallation nach einem Hochwasser sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Überprüfung des Hausanschlusskastens (HAK) und des Stromzählers ist beim Energieversorger zu beantragen.
- Steckdosen, Installationsschalter, Abzweigkästen und andere Installationsgeräte sind zu öffnen. Schmutz und Feuchtigkeit sind fachgerecht zu entfernen (z.B. mit einem Luftkompressor wegblasen).
- Steckdosen, Installationsschalter und andere Installationsgeräte sowie Klemmverbindungen sind auf einwandfreie Funktion zu überprüfen.
- Hauptverteiler und Stromkreisverteiler sind von Schmutz und Feuchtigkeit zu befreien, Klemmverbindungen sind zu überprüfen.
- Bei Verteilern und Installationsgeräten der Schutzklasse II reicht das bloße Reinigen im Allgemeinen nicht aus. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob die Anforderungen der Schutzklasse II noch eingehalten werden.
- Schutzeinrichtungen, wie Leitungsschutzschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter, die mit Wasser in Berührung gekommen sind, müssen ausgetauscht werden. Es handelt sich um elektromechanische Geräte mit definiertem und geprüftem Schutzverhalten, welches nach Wasser und Schmutzeinwirkung nicht mehr gegeben ist.
- Durchnässte Sicherungen müssen ausgetauscht werden.
- Die Installationsleitungen müssen durch Messung ihres Isolationswiderstandes überprüft werden.
- Die elektrische Anlage ist vor der erneuten Inbetriebnahme gemäß DIN VDE 0100-600 komplett zu prüfen (Besichtigung, vorgeschriebene Messungen, Erprobung).
- Ein Prüfprotokoll sollte den Zustand der Elektroinstallation nach ihrer Wiederherstellung dokumentieren.
- Die elektrischen Haushaltgeräte sind zu reinigen, zu entfeuchten und nach DIN VDE 0701-0702 zu messen und zu erproben.
- Die elektrische Anlage sollte abschnittsweise (raum- oder stockwerksweise) in Betrieb genommen werden.
- Generell gilt: Elektrisches Installationsmaterial, das mit Wasser in Berührung gekommen ist und weiter betrieben oder verwendet wird, ist dadurch nicht mehr bestimmungsgemäß im Einsatz. Die Gewährleistung durch den Hersteller wird in diesem Fall entfallen.
Schutz der Elektroinstallation vor Hochwasser
Nach DIN 18012 sind bei der Planung von Hausanschlusseinrichtungen gegebenenfalls die Anforderungen an den Hochwasserschutz zu berücksichtigen. In DIN 18015-1 ist gefordert, dass in hochwassergefährdeten Gebieten der Hausanschlusskasten, die Zählerplätze mit den Mess- und Steuereinrichtungen sowie die Stromkreisverteiler entsprechend der zu erwartenden hundertjährigen Überschwemmungshöhe bzw. der örtlich festgelegten Überschwemmungshöhe anzubringen sind. Stromkreise, die unterhalb dieser Höhe betrieben werden, müssen durch Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom von ≤ 30 mA geschützt werden. Weitere Informationen finden sich unter www.hea.de.