Mängel an elektrischen Anlagen sind mit gut 30 % die häufigsten Ursachen für Brände in Deutschland. Dies hat jüngst eine Untersuchung des »Instituts für Schadensverhütung und Schadensforschung der öffentlichen Versicherer« (IFS) ergeben. Viele dieser Brände und damit Sachschäden in Millionenhöhe können vermieden werden, wenn die E-Anlagen regelmäßig und fachgerecht geprüft werden.
Wann gilt der Bestandsschutz
Das Seminar gibt einen Überblick über Normen und Verordnungen. Neben der bekannten BGV-A3-Prüfung (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) – die seit dem 1. Mai offiziell »DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« heißt – werden auch neuere Rechtsgrundlagen beleuchtet; zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung inklusive Prüfung nach TRBS 1201 (Technische Regel für Betriebssicherheit). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bestandsschutz: »Die Modernisierung oder Anpassung von E-Anlagen kostet Geld, da wird in der Praxis gerne auf angeblichen Bestandsschutz gepocht«, sagt Reinhard Soboll, BFE-Bereichsleiter Elektrotechnik und Arbeitssicherheit. Ergebnis solcher Diskussionen seien zu oft fachlich nicht korrekte Kompromisse, die bestehende elektrische Anlagen keinen Deut sicherer machen. Das BFE-Seminar gibt praxisnahe Hilfestellung, wie Fachkräfte sich in künftigen Bestandsschutz-Debatten verhalten können. Weitere Informationen und Anmeldung auf www.bfe.de, Suchbegriff »681252«.