Der Zweck dieses Regelwerkes ist die Festlegung nachfolgender Punkte:
- Begriffe für Schutzarten durch Gehäuse von elektrischen Betriebsmitteln, betreffend:
- Schutz von Personen gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen innerhalb des Gehäuses;
- Schutz des Betriebsmittels innerhalb des Gehäuses gegen Eindringen von festen Fremdkörpern;
- Schutz des Betriebsmittels innerhalb des Gehäuses gegen schädliche Einwirkungen durch das Eindringen von Wasser.
- Bezeichnungen für diese Schutzarten.
- Anforderungen für jede Bezeichnung.
- Prüfungen, die durchzuführen sind, um zu bestätigen, dass das Gehäuse die Anforderungen dieser Norm erfüllt
Auch auf leere Gehäuse ist diese Norm anwendbar. Vorrausetzung dafür ist die Einhaltung der formulierten Prüfanforderungen. Weiter muss die gewählte Schutzart des Gehäuses für Betriebsmittel geeignet sein. Maßnahmen zum Schutz des Gehäuses und des Betriebsmittels innerhalb des Gehäuses gegen äußere Einflüsse sind Angelegenheiten der betreffenden Produktnorm. Diese Maßnahmen beschreiben den Schutz gegen mechanische Stöße, Korrosion, ätzende Lösungen und der Schutz gegen das Berühren von gefährlichen, sich bewegenden Teilen außerhalb des Gehäuses (wie z. B. Lüfter)
Ein System zur Einteilung der Schutzarten durch Gehäuse von elektrischen Betriebsmitteln ist durch diese Norm definiert. Wenn auch dieses System zur Verwendung bei den meisten Arten von elektrischen Betriebsmitteln geeignet ist, ist nicht davon auszugehen, dass alle aufgeführten Schutzarten auf eine bestimmte Betriebsmittelart anwendbar sind. Der Hersteller des Betriebsmittels sollte zur Festlegung der möglichen Schutzarten und der Teile des Betriebsmittels befragt werden.
Die möglichst weitgehende Übernahme dieses Einteilungssystems fördert die Vereinheitlichung der Beschreibung des Schutzes durch das Gehäuse. Ebenfalls wird die Prüfung zum Nachweis der verschiedenen Schutzarten gefördert. Sie sollte außerdem die Anzahl der erforderlichen Prüfeinrichtungen zur Prüfung eines weiten Bereiches von Produkten vermindern.
Eingeführt wird der neue Schutzgrad IP X9 gegen das Eindringen von Wasser. Dadurch ist das Betriebsmittel gegen Hochdruck und hohe Strahlwassertemperaturen geschützt. In der Praxis ist dieser Schutzgrad bei Betriebsmitteln zu verwenden, die direkt mit Hochdruckreinigern in Verbindung kommen. Das Wasser, das bei hohem Druck und hohen Temperaturen aus allen Richtungen gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädlichen Wirkungen haben.