Verantwortlich für die Planung des Fundamenterders ist der Architekt oder der beauftragte Fachplaner, mit der Errichtung der Erdungsanlage sind in der Regel Elektroinstallateure oder Blitzschutzfirmen betraut. »Wird dabei die Ausführungsnorm nicht beachtet und der Fundamenterder falsch installiert, sind die Nutzer der elektrischen Anlage erheblich gefährdet«, betont Claus Fitze, Sprecher der Initiative Elektro+. »Ein später festgestellter, fehlerhafter Einbau des Fundamenterders lässt sich meist nicht mehr rückgängig machen oder korrigieren – im schlimmsten Fall kann juristisch eine Baugefährdung festgestellt werden. Umso wichtiger ist es für jeden Beteiligten, die Norm zu kennen und zu beachten.«
Die aktualisierte Norm berücksichtigt die geänderten Rahmenbedingungen in der Baubranche. So ist inzwischen die Niedrigenergiebauweise zum Standard geworden, bei der Wärmeisolierschichten wie z. B. eine Perimeterdämmung oder Glasschaumschotter im Bereich der Fundamente den direkten Kontakt des Fundamenterders zum Erdreich unterbinden. Die gleiche Herausforderung ergibt sich bei einer Ausführung des Kellers als »weiße Wanne« aus wasserundurchlässigem Beton. Diese sorgt nicht nur für eine Abdichtung gegen drückendes Wasser, sie behindert auch die für den Fundamenterder unverzichtbare elektrische Leitfähigkeit zum umgebenden Erdreich. In beiden Fällen schreibt die geänderte Norm den Einsatz eines Ringerders aus korrosionsfestem Edelstahl außerhalb des Fundaments vor. Zusätzlich fordert sie einen zweiten geschlossenen Ring als separaten Potentialausgleichsleiter in der Bodenplatte des Gebäudes, da der geschlossene Ring des Ringerders im Außenbereich nur die Erdungsfunktion sicherstellt. Genau festgelegt ist jetzt auch die Maschenweite des Funktionspotentialausgleichsleiters – bei größeren zu umspannenden Flächen wird eine Maschenweite von 10 x 10 Metern empfohlen. Zudem muss der Potentialausgleichsleiter einmal je 20 Meter Gebäudeumfang jeweils mit dem Ringerder verbunden sein.
Dokumentation und Messung der Erdungsanlage
Die Installation des Fundamenterders muss ausdrücklich von einer Elektro- oder Blitzschutzfachkraft durchgeführt oder zumindest beaufsichtigt werden: Sie muss dem Energieversorger bestätigen, dass die Anlage den anerkannten Regeln der Technik und sonstigen Verordnungen entspricht und dauerhaft gefahrlos in Betrieb genommen werden kann. Nach den Richtlinien der DIN 18014 ist es erforderlich, die Ausführung sowie das Ergebnis einer abschließenden Durchgangsmessung zu dokumentieren. Welche Inhalte konkret gefordert sind, beschreibt die Norm in einem Dokumentationsformblatt. Dieses Formblatt ist als Vorlage im Anhang der Elektro+ Broschüre »Fundamenterder« enthalten und steht auch im Internet unter www.elektro-plus.com zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Fundamenterder: Versteckter Lebensretter
Der Fundamenterder ist ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Anlage, denn er unterstützt die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen Gefahren aus ebendieser Anlage. Schadhafte Isolierungen oder andere Mängel in einer Elektroinstallation können andere leitfähige Systeme gefahrbringend beeinflussen, zum Beispiel die Gas- und Wasserinstallation, das Zentralheizungssystem, die Antennenanlage oder auch die Kommunikationsanlage. Zudem trägt die immer größer werdende Zahl elektrischer Endgeräte dazu bei, dass bei auftretenden Fehlern auch Spannungsverschleppungen und somit für Menschen und Tiere gefährliche Berührungsspannungen entstehen können. Gibt es dann keine verlässliche Erdung und keinen Potentialausgleich, besteht Gefahr für Leib und Leben. Bei jedem Neubau ist nach DIN 18015-1, DIN VDE 0100-540 und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Energieversorgers ein Fundamenterder zu installieren.
Unter www.elektro-plus.com/downloads kann man die neue, 5. Auflage der Broschüre »Fundamenterder« kostenlos herunterladen.