Die neu herausgegebene Norm gilt für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-Bereichen. Sie behandelt die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, bei denen die Explosionsgefahr durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube, Fasern oder Flusen verursacht werden kann.
Die Norm schließt nicht die grundlegenden Anforderungen für die Installation und Prüfung elektrischer Anlagen ein. Auch der Eignungsnachweis für elektrische Geräte und die Reparatur oder Wiederherstellung von explosionsgeschützten Geräten sind nicht Inhalt der Norm.
Bei Auftreten von Staub, Fasern oder Flusen kann die Ordnung und Sauberkeit die Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsanforderungen beeinflussen. Diese Norm ist für die Fälle vorgesehen, bei denen durch das Vorhandensein von explosionsfähigen Gas- oder Staub-Luft-Gemischen oder Ablagerungen von brennbarem Staub unter normalen atmosphärischen Bedingungen ein Risiko entstehen kann. Sie ist nicht anwendbar für untertägige Bergwerke, Staub von explosiv gefährlichen Stoffen, die keinen Luftsauerstoff zur Verbrennung brauchen oder pyrophore Stoffe.
Für Wartungen, Prüfungen oder Instandsetzungen ist eine entsprechende Dokumentation anzulegen. Hier müssen alle Veränderungen der Anlage aufgezeichnet werden. Die Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche und die eingesetzten Betriebsmittel sind ebenfalls zu dokumentieren.
Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung der Anlagen darf nur von erfahrenem Personal ausgeführt werden. Diese weisen bei entsprechender Ausbildung auch Kenntnisse über die verschiedenen Zündschutzarten und Errichtungsverfahren nach. Kenntnisse über die Anforderungen dieser Norm, einschlägige nationale Vorschriften und Unternehmensregeln für die Anlage sowie die allgemeinen Grundsätze der Zoneneinteilung sind ebenfalls nachzuweisen. Eine angemessene Weiterbildung oder Schulung ist vom Personal regelmäßig durchzuführen. Ein Nachweis für die relevanten Erfahrungen und die absolvierten Schulungen muss dokumentiert und verfügbar sein.
Wie bei jeder anderen Anlage auch ist vor Inbetriebnahme einer Anlage oder eines Geräte eine Erstprüfung durchzuführen. Als Teil der Anlagenübergabe und der Anfahrprozeduren werden Erstprüfung und andere zusätzliche Anforderungen erläutert. Nach der Inbetriebnahme müssen in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Prüfungen durchgeführt werden. Eine ständige Überwachung hat durch Fachkräften zu erfolgen. Falls erforderlich haben Wartungen oder Instandsetzungen zu erfolgen.
Nach jeder Wartung und Instandsetzung, Reparatur, Wiederherstellung, Änderung oder jedem Austausch müssen die Geräte oder die relevanten Teile von betroffenen Geräten entsprechend überprüft werden.