Elektroinstallateure arbeiten in einer Branche, die sich schnell weiterentwickelt. Ging es früher hauptsächlich darum, Häuser mit Strom zu versorgen, müssen sie heute oft komplexe Steuerungstechnik installieren. Doch mit der Anzahl der Aufgaben steigt auch die Verantwortung – und die Anzahl der Risiken.
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden – was zunächst abstrakt klingt, kann in der Realität hohe Kosten nach sich ziehen, die eventuell die Existenz des Elektrobetriebs gefährden. Die spezifischen Risiken müssen deshalb professionell abgesichert werden – durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Leitungs- und Tätigkeitsschäden absichern
Wichtig vor allem für Elektroberufe ist zunächst eine Absicherung der sogenannten Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden. Eine Unterteilung von Tätigkeitsschäden erfolgt je nach Konzept des Versicherers in Leitungsschäden, also Schäden an Erdleitungen sowie elektrischen Freileitungen und Oberleitungen, und Tätigkeitsschäden an fremden Sachen. Diese können beispielsweise passieren, wenn ein Elektroinstallateur bei der Installation eines neuen Stromzählers versehentlich einen Kurzschluss verursacht und ein Fernseher beschädigt wird.
In den meisten Betriebshaftpflicht-Versicherungskonzepten sind Leitungsschäden und Tätigkeitsschäden an fremden Sachen zwar inkludiert, allerdings gibt es oft spezifische Selbstbeteiligungsregelungen oder Sublimits. Letzteres bedeutet, dass die Versicherungssumme nur für eine bestimmte Art von Schäden gilt und niedriger ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Genau hinsehen, lautet hier die Devise.
Schäden auch durch Vermögensfolgeschäden
Entsteht beispielsweise durch ein nicht ordnungsgemäß angeschlossenes Stromkabel ein Brandschaden, werden sämtliche vom Feuer beschädigten oder zerstörten fremden Gegenstände von der Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt. Hier spricht man von Sachschäden. Großschadenspotenzial bei Elektroberufen bergen jedoch auch Vermögensfolgeschäden.
Diese können entstehen, wenn sich der Brand in einer Privatwohnung ereignet, diese dadurch vorübergehend unbewohnbar wird und der Betroffene zeitweise im Hotel untergebracht werden muss. Noch gravierender sind Vermögensfolgeschäden, die mit der Beschädigung von Leitungen einhergehen. Wird beispielsweise bei Elektroarbeiten eine Stromleitung beschädigt, können von dem daraus resultierenden Stromausfall mehrere Parteien betroffen sind. Ereignet sich der Stromausfall gar in einem Industriegebiet und können die dort ansässigen Unternehmen vorübergehend nicht mehr produzieren, sind Umsatzeinbußen vorprogrammiert. Umsatzeinbußen, welche dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können. Damit wird klar: Durch Vermögensfolgeschäden entstehen mitunter hohe und unvorhersehbare Kosten, die vor allem kleinere Betriebe empfindlich treffen können.
Fazit
Für Elektrobetriebe gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeits- und Vermögensfolgeschäden zur Grundausstattung. Welche Deckungserweiterungen darüber hinaus erforderlich sind, ist je nach Bedarf und Betriebsart abzustimmen.