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Anschluss an das Niederspannungsnetz

Anschlussschränke im Freien

Auf einen Blick Neue VDE-Anwendungsregel Sie liefert Vorgaben für die Anschlussschränke, die außerhalb von Gebäuden im Freien stehen Anschlussschränke für verschiedene Zwecke U. a. für Hausanschlüsse, Telekommunikationsanlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Die vollständige Bezeichnung der VDE-AR-N 4102 lautet: »Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken, Zähleranschlusssäulen, Telekommunikationsanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge«.

Allgemeine Vorbetrachtungen

Es wird die Ausführung des Netzanschlusses und des Zählerplatzes für Mess- und Steuereinrichtungen festgelegt. Ist die Anlage einem regelmäßigen Betriebsstrom von 63 A ausgesetzt, sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu beachten. Bei Übertragung eigenerzeugter elektrischer Energie in das Niederspannungsnetz, z. B. mittels Photo­voltaikanlagen, gelten neben der TAB auch die Bedingungen für den Anschluss und dem Betrieb von Erzeugungsanlagen des Netzbetreibers.
Bild 1: Ansicht eines Anschlussschranks
Bild 1: Ansicht eines Anschlussschranks
Anschlussschränke werden in direkter Nähe zum Aufstellungsort an das Nie­derspannungsnetz angeschlossen. Über das am Netzanschlusspunkt vorhandene Netzsystem gibt der zuständige Betreiber Auskunft. Der Netzbetreiber schließt den Anschlussschrank an das Niederspannungsnetz an und nimmt diesen in Betrieb.

Grundsätzlich ist der Anschluss einer Kundenanlage über einen Drehstromanschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz herzustellen. Eine gleichmäßige Aufteilung der Leistung auf die drei Außenleiter ist zu gewährleisten. Eine Unsymmetrie von 4,6 kVA darf nicht überschritten werden. Ein einphasiger Anschluss von Anschlussschränken im Freien ist nur bis zu einer Anschlussleistung von 4,6 kVA zulässig. Größere Anschlüsse benötigen einen Drehstromanschluss.

Anschlussschränke im Freien müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bei besonderen Umgebungsbedingungen (z. B. extreme Temperaturen, hohe Feuchtigkeit, Überflutungsgefahr) sind Art und Ausführung des Anschlussschrankes zwischen dem Errichter und dem Netzbetreiber abzustimmen. Die maximale Wärmebelastung der Schaltgerätekombination darf dabei nicht überschritten werden.
Bild 2: Beispiel des inneren Aufbaus eines Anschlussschranks
Bild 2: Beispiel des inneren Aufbaus eines Anschlussschranks
Der Aufbau der Anschlussschränke besteht aus einem geschlossenen Gehäuse mit Tür. Im Inneren des Schrankes befindet sich der Hausanschlusskasten, eine entsprechende Anzahl von Zählerplätzen sowie einem Stromkreis- oder Installationsverteiler. Entsprechende Trennvorrichtungen sind ggf. auch vorzusehen (Bild 2).

Es sind Schränke ohne Fenster einzusetzen. Der Schrank kann entweder als Schrankaufbau, Schrankeinbau oder zur Montage als Standschrank mit Standsockel für das Erdreich ausgelegt sein. Eine sichere Befestigung ist zu gewährleisten. Bei erdgesetzter Ausführung hat eine geeignete Abschottung gegen Betauung, z. B. durch Auffüllen des Sockels mit Sockelfüller zu erfolgen.

Anschlussschränke in unmittelbarer Fahrbahnnähe sind durch einen An­fahrschutz zu sichern. In der Praxis wird häufig der Anfahrschutz an Ladestationen für Elektrofahrzeuge umgesetzt. Alternativ kann der Schutz durch Poller vor den ­Anschlussschränken ausgeführt werden. Dies geschieht häufig an Stellen, an denen Lkws be- und entladen werden.

Die Schutzart des Gehäuses muss mindestens IP 44 betragen. Die Betriebsmittel haben der Schutzklasse II zu entsprechen. Die Wahl der Schutzmaßnahmen ist nach DIN VDE 0100-410 »Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag« vorzunehmen. Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem.

Erdung und Prüfnachweis

Über die Erdungsmaßnahmen ist der Errichter verantwortlich. Der PEN-Leiter bzw. der Neutralleiter des Niederspannungsnetzes darf nicht als Erdungsleiter verwendet werden. Die Erdung erfolgt ggf. über einen Anlagenerder. Bei der Aufstellung eines Anschlussschrankes in der Nähe von Bahngleisen darf keine Verbindung zwischen Bahnerde und dem Schutz-, Neutral- oder PEN-Leiter des Niederspannungsnetzes entstehen. Über die Erdungsmaßnahmen ist der Errichter verantwortlich. Der PEN-Leiter bzw. der Neutralleiter des Niederspannungsnetzes darf nicht als Erdungsleiter verwendet werden. Die Erdung erfolgt ggf. über einen Anlagenerder. Bei der Aufstellung eines Anschlussschrankes in der Nähe von Bahngleisen darf keine Verbindung zwischen Bahnerde und dem Schutz-, Neutral- oder PEN-Leiter des Niederspannungsnetzes entstehen.

Für den Anschlussschrank und jedes integrierte Betriebsmittel sind Prüfnachweise gefordert. Es sind die Eigenschaften durch Prüfungen der jeweiligen Produktnorm nachzuweisen. Die Auslegung des Schrankes muss die einwandfreie Funktion der Betriebsmittel und Messeinrichtungen gewährleisten. Liegen für Betriebsmittel keine Produktnormen vor, so sind Herstellerklärungen vorzuweisen. Durch den Hersteller erfolgt die Konformitätserklärung für den Schrank und für die verwendeten Betriebsmittel.

Hausanschlusskasten im Anschlussschrank

Im Anschlussschrank ist ein Montageplatz für einen Hausanschlusskasten (HAK) vorzusehen. Die Schutzart für den HAK muss IP 54 entsprechen. Der Netzbetreiber beschreibt die Gestaltung und die Größe der Anschlusssicherung des HAK. Ebenfalls durch den Netzbetreiber erfolgt die Inbetriebnahme nach § 14 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Plombierung und ggf. der Austausch von Sicherungen.
Bild 3: HAK für den einphasigen  Anschluss
Bild 3: HAK für den einphasigen Anschluss
Die Kabeleinführung ist zugangsseitig mit einem Schieber und Dichtung zu versehen. Eine Leitung mit einem Querschnitt von bis zu 4 x 50 mm² oder auf Wunsch des Netzbetreibers 4 x 95 mm², muss diese Einführung aufnehmen können. Eine eingebaute Schelle dient als Zugentlastung im HAK. Entsprechend der Einführung müssen die Eingangsklemmen der Sicherungsunterteile einen Leitungsquerschnitt von bis zu 50 mm² oder 95 mm² aufnehmen. Abgangsseitig ist die Klemme für 10 mm² bis 50 mm² auszulegen. Das Sicherungsunterteil ist als NH 00 Sicherungsträger auszuführen.

Der HAK ist entsprechend der Einbaumaße nach den Technischen Anschlussbedingungen von 2007 (TAB) einzubauen. Bei einem geöffneten Anschlussschrank muss die Zugänglichkeit zum HAK und der Austausch der Sicherungen gefahrlos möglich sein.

Angelehnt an die TAB 2007 gelten folgende Maße für die Anbringung:
  • Höhe Oberkante HAK über Erdgleiche= 1,5 m
  • Höhe Unterkante HAK über Erdgleiche = 0,2 m
  • Freier Arbeits- und Bedienbereich vor dem Anschlussschrank: seitlich mindestens 0,3 m davor mindestens 1,2 m.

Hausanschlusskasten für den einphasigen Anschluss

Die Funktionalität des Montageplatzes und des HAK entspricht dem dreiphasigen Hausanschlusskasten. Die Abmessungen sind jedoch reduziert. Sicherungsunterteile werden ebenfalls in der Größe 00 eingesetzt. Reserveadern von Leitungen müssen in entsprechende Klemmen oder in isolierten Parkbuchten aufgelegt werden. Damit ist ein evtl. späterer Gebrauch der Reserveadern sichergestellt.

Für die PE-, PEN- und N-Leiter gibt es separate Klemmen. Zugangsseitig müssen diese Klemmen mit einer lösbaren Verbindung (sprich: einer Brücke) versehen sein. Abgangsseitig sind je zwei Klemmen für PE-und N-Leiter mit einer dauerhaften Kennzeichnung eingebaut. Zwischen dem Sicherungsunterteil und den PE-, PEN- und N-Klemmen ist eine Trennwand erforderlich. Im Bild 3 ist der Aufbau beschrieben.

Betriebsmittel und Lade­stationen für Elektrofahrzeuge

Integrierte Einrichtungen wie Netzteile, Kommunikationstechnik oder Leistungsschütze dürfen keine Beeinflussung auf die Mess- und Steuereinrichtungen in einem Anschlussschrank bewirken. Diese Forderung wird erfüllt, wenn normenkonforme Betriebsmittel eingesetzt werden. Anforderungen für Anschlussschränke an Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden durch die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) »Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge« und die DIN EN 61851-22 (VDE 0122-2-2) »Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge Teil 2-2: Wechselstrom-Ladestation für Elektrofahrzeuge« festgelegt.

Weitere Betriebsmittel und Funktionsflächen

Die Messeinrichtung eines Anschlussschrankes muss eine Einbauhöhe von mindestens 0,65 m über dem Erdreich haben. Die größte Einbauhöhe darf maximal 1,80 m betragen. Die Maße und die Funktion von Zählerplätzen ist in der VDE-AR-N 4101 »Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz« festgelegt. Diese Anforderungen sind auf die Zählerplätze in Anschlussschränken zu übertragen.
Auf einen Blick www.bfe.de www.vde.com
Die Leitungsfarben sind für die Leitungen im unteren Anschlussraum bis zum Zähler in der Farbe Schwarz festgelegt. Oberhalb des Zählers werden die Leitungen in Braun ausgeführt.

Hausanschlusssicherungen dürfen nicht als Trennvorrichtung für die Kundenanlage verwendet werden. Vor jedem Zähler ist nach VDE-AR-N 4101 z. B. ein SH-Schalter als Trenneinrichtung einzubauen.

Der Zugang zum Anschlussschrank muss dem Netzbetreiber zu jeder Zeit möglich sein. Im Falle einer Störungsbeseitigung ist der Zugang zu gewährleisten.Auch wenn der Anlagenbetreiber nicht erreichbar ist. In diesem Fall ist eine Doppelschließung in den Anschlussschrank einzusetzen. Damit hat der Anlagen- und Netzbetreiber jederzeit Zugang.
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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