Allgemeine Vorbetrachtungen
Es wird die Ausführung des Netzanschlusses und des Zählerplatzes für Mess- und Steuereinrichtungen festgelegt. Ist die Anlage einem regelmäßigen Betriebsstrom von 63 A ausgesetzt, sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu beachten. Bei Übertragung eigenerzeugter elektrischer Energie in das Niederspannungsnetz, z. B. mittels Photovoltaikanlagen, gelten neben der TAB auch die Bedingungen für den Anschluss und dem Betrieb von Erzeugungsanlagen des Netzbetreibers.Grundsätzlich ist der Anschluss einer Kundenanlage über einen Drehstromanschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz herzustellen. Eine gleichmäßige Aufteilung der Leistung auf die drei Außenleiter ist zu gewährleisten. Eine Unsymmetrie von 4,6 kVA darf nicht überschritten werden. Ein einphasiger Anschluss von Anschlussschränken im Freien ist nur bis zu einer Anschlussleistung von 4,6 kVA zulässig. Größere Anschlüsse benötigen einen Drehstromanschluss.
Anschlussschränke im Freien müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bei besonderen Umgebungsbedingungen (z. B. extreme Temperaturen, hohe Feuchtigkeit, Überflutungsgefahr) sind Art und Ausführung des Anschlussschrankes zwischen dem Errichter und dem Netzbetreiber abzustimmen. Die maximale Wärmebelastung der Schaltgerätekombination darf dabei nicht überschritten werden.
Es sind Schränke ohne Fenster einzusetzen. Der Schrank kann entweder als Schrankaufbau, Schrankeinbau oder zur Montage als Standschrank mit Standsockel für das Erdreich ausgelegt sein. Eine sichere Befestigung ist zu gewährleisten. Bei erdgesetzter Ausführung hat eine geeignete Abschottung gegen Betauung, z. B. durch Auffüllen des Sockels mit Sockelfüller zu erfolgen.
Anschlussschränke in unmittelbarer Fahrbahnnähe sind durch einen Anfahrschutz zu sichern. In der Praxis wird häufig der Anfahrschutz an Ladestationen für Elektrofahrzeuge umgesetzt. Alternativ kann der Schutz durch Poller vor den Anschlussschränken ausgeführt werden. Dies geschieht häufig an Stellen, an denen Lkws be- und entladen werden.
Die Schutzart des Gehäuses muss mindestens IP 44 betragen. Die Betriebsmittel haben der Schutzklasse II zu entsprechen. Die Wahl der Schutzmaßnahmen ist nach DIN VDE 0100-410 »Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag« vorzunehmen. Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem.
Erdung und Prüfnachweis
Über die Erdungsmaßnahmen ist der Errichter verantwortlich. Der PEN-Leiter bzw. der Neutralleiter des Niederspannungsnetzes darf nicht als Erdungsleiter verwendet werden. Die Erdung erfolgt ggf. über einen Anlagenerder. Bei der Aufstellung eines Anschlussschrankes in der Nähe von Bahngleisen darf keine Verbindung zwischen Bahnerde und dem Schutz-, Neutral- oder PEN-Leiter des Niederspannungsnetzes entstehen. Über die Erdungsmaßnahmen ist der Errichter verantwortlich. Der PEN-Leiter bzw. der Neutralleiter des Niederspannungsnetzes darf nicht als Erdungsleiter verwendet werden. Die Erdung erfolgt ggf. über einen Anlagenerder. Bei der Aufstellung eines Anschlussschrankes in der Nähe von Bahngleisen darf keine Verbindung zwischen Bahnerde und dem Schutz-, Neutral- oder PEN-Leiter des Niederspannungsnetzes entstehen.Für den Anschlussschrank und jedes integrierte Betriebsmittel sind Prüfnachweise gefordert. Es sind die Eigenschaften durch Prüfungen der jeweiligen Produktnorm nachzuweisen. Die Auslegung des Schrankes muss die einwandfreie Funktion der Betriebsmittel und Messeinrichtungen gewährleisten. Liegen für Betriebsmittel keine Produktnormen vor, so sind Herstellerklärungen vorzuweisen. Durch den Hersteller erfolgt die Konformitätserklärung für den Schrank und für die verwendeten Betriebsmittel.
Hausanschlusskasten im Anschlussschrank
Im Anschlussschrank ist ein Montageplatz für einen Hausanschlusskasten (HAK) vorzusehen. Die Schutzart für den HAK muss IP 54 entsprechen. Der Netzbetreiber beschreibt die Gestaltung und die Größe der Anschlusssicherung des HAK. Ebenfalls durch den Netzbetreiber erfolgt die Inbetriebnahme nach § 14 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Plombierung und ggf. der Austausch von Sicherungen.Der HAK ist entsprechend der Einbaumaße nach den Technischen Anschlussbedingungen von 2007 (TAB) einzubauen. Bei einem geöffneten Anschlussschrank muss die Zugänglichkeit zum HAK und der Austausch der Sicherungen gefahrlos möglich sein.
Angelehnt an die TAB 2007 gelten folgende Maße für die Anbringung:
- Höhe Oberkante HAK über Erdgleiche= 1,5 m
- Höhe Unterkante HAK über Erdgleiche = 0,2 m
- Freier Arbeits- und Bedienbereich vor dem Anschlussschrank: seitlich mindestens 0,3 m davor mindestens 1,2 m.
Hausanschlusskasten für den einphasigen Anschluss
Die Funktionalität des Montageplatzes und des HAK entspricht dem dreiphasigen Hausanschlusskasten. Die Abmessungen sind jedoch reduziert. Sicherungsunterteile werden ebenfalls in der Größe 00 eingesetzt. Reserveadern von Leitungen müssen in entsprechende Klemmen oder in isolierten Parkbuchten aufgelegt werden. Damit ist ein evtl. späterer Gebrauch der Reserveadern sichergestellt.Für die PE-, PEN- und N-Leiter gibt es separate Klemmen. Zugangsseitig müssen diese Klemmen mit einer lösbaren Verbindung (sprich: einer Brücke) versehen sein. Abgangsseitig sind je zwei Klemmen für PE-und N-Leiter mit einer dauerhaften Kennzeichnung eingebaut. Zwischen dem Sicherungsunterteil und den PE-, PEN- und N-Klemmen ist eine Trennwand erforderlich. Im Bild 3 ist der Aufbau beschrieben.
Betriebsmittel und Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Integrierte Einrichtungen wie Netzteile, Kommunikationstechnik oder Leistungsschütze dürfen keine Beeinflussung auf die Mess- und Steuereinrichtungen in einem Anschlussschrank bewirken. Diese Forderung wird erfüllt, wenn normenkonforme Betriebsmittel eingesetzt werden. Anforderungen für Anschlussschränke an Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden durch die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1) »Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge« und die DIN EN 61851-22 (VDE 0122-2-2) »Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge Teil 2-2: Wechselstrom-Ladestation für Elektrofahrzeuge« festgelegt.Weitere Betriebsmittel und Funktionsflächen
Die Messeinrichtung eines Anschlussschrankes muss eine Einbauhöhe von mindestens 0,65 m über dem Erdreich haben. Die größte Einbauhöhe darf maximal 1,80 m betragen. Die Maße und die Funktion von Zählerplätzen ist in der VDE-AR-N 4101 »Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz« festgelegt. Diese Anforderungen sind auf die Zählerplätze in Anschlussschränken zu übertragen.Hausanschlusssicherungen dürfen nicht als Trennvorrichtung für die Kundenanlage verwendet werden. Vor jedem Zähler ist nach VDE-AR-N 4101 z. B. ein SH-Schalter als Trenneinrichtung einzubauen.
Der Zugang zum Anschlussschrank muss dem Netzbetreiber zu jeder Zeit möglich sein. Im Falle einer Störungsbeseitigung ist der Zugang zu gewährleisten.Auch wenn der Anlagenbetreiber nicht erreichbar ist. In diesem Fall ist eine Doppelschließung in den Anschlussschrank einzusetzen. Damit hat der Anlagen- und Netzbetreiber jederzeit Zugang.