Grundsätzliche Betrachtung
Dieser Baustromverteiler (Bild 1) macht insgesamt schon einen desolaten Zustand und ist definitiv in die Jahre gekommenen. Seine Konfiguration entspricht daher auch nicht mehr den Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Nach DGUV Information 203-006:2012-05 gelten die Anforderungen dieser Information auch für vorhandene elektrische Anlagen und Betriebsmittel (z.B. auch für Baustromverteiler), wenn diese auf anderen Baustellen wieder eingesetzt werden. Demnach müssen auch die Anforderungen, die in dieser DGUV Information 203-006 enthalten sind, erfüllt sein.Außerdem gilt, dass entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleistet werden muss, was eine Risikobeurteilung notwendig macht. Aus dieser Risikobeurteilung würde sich absolut ergeben, dass dieser Baustromverteiler so nicht mehr verwendet werden darf.
Betrieb des Baustromverteilers
Die Hintereinanderschaltung von Baustromverteilern (Bild 2) wird sich in der Praxis nicht vermeiden lassen und es gibt auch diesbezüglich kein Verbot. Das gilt auch unter dem Gesichtspunkt, dass dabei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in Reihe geschaltet sind und eine Selektivität nicht gegeben ist.Fakt ist aber, dass der vorgefundene Baustromverteiler unsachgemäß verwendet wird, da das Gehäuse (Tür) verschlossen und mit einem Schloss gesichert sein muss. Die offen stehende Tür birgt, insbesondere wegen der fehlenden Schraubkappe an der Sicherung, ein hohes Gefährdungspotenzial in sich. Ist ein Baustromverteiler nicht verschließbar, muss eine allpolige absperrbare Trenneinrichtung vorhanden sein. Ungeachtet dessen müsste die fehlende Schraubkappe der Sicherung sofort ersetzt werden. Ob der Verteiler die notwendige Schutzart von IP44 noch erfüllt, wage ich zu bezweifeln.
Kabel-/Leitungsverlegung
Nach Abschnitt 4.1.2.2 der DGUV Information 203-006:2012-05 müssen an den Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, die Leitungen geschützt verlegt werden, z. B. in/unter Kabelbrücken oder in Schutzrohren. Ob diese besondere Beanspruchung hier zutrifft, möchte ich bezweifeln. Anders mag das bei der im Bild 4 gezeigten Verlegung zu betrachten sein.Anbringen eines Erders
Entsprechend Abschnitt 4.1.1 von DGUV Information 203-006:2012-05 wird für das TN-System empfohlen (nicht gefordert) möglichst alle Baustromverteiler zusätzlich zu erden. Ist aber ein Erder vorgesehen, dann sollte er auch wirksam sein. Bei dem im Bild 5 gezeigten Erdspieß, muss ich das anzweifeln, da man ihn anscheinende nur mit der Hand eingesteckt hat. Außerdem erweckt auch der Anschluss der Erdungsleitung keinen vertrauenserweckenden Eindruck.Für TT-Systeme gilt nach Abschnitt 4.1.1 von DGUV Information 203-006:2012-05, dass zur Einhaltung der Abschaltbedingungen eine ausreichend niederohmige Erdverbindung vorgesehen werden muss. Das gilt für jeden einzelnen Baustromverteiler.