Während die erstgenannte Vorschrift die Notwendigkeit der Installation von Überspannungsschutzeinrichtungen regelt, geht es bei der zweiten darum, was bei der Auswahl und Installation dieser Einrichtungen zu beachten ist.
Die wichtigste Veränderung: Seit dem 1. Oktober 2016 ist Überspannungsschutz bei neuen elektrischen Anlagen sowie bei Änderungen oder Erweiterungen vorhandener elektrischer Anlagen Pflicht. Für beide Normen besteht eine Übergangsfrist bis zum 14. Dezember 2018. Mögliche Unsicherheiten für Planer und Errichter einer elektrischen Anlage können vermieden werden, wenn die neuen Normen sofort angewendet werden. Anlagen, die nach dem 14. Dezember 2018 in Betrieb gehen, sind ausschließlich nach den beiden neuen Normen zu planen und zu errichten.
Um die elektrohandwerklichen Fachbetriebe mit den neuen Voraussetzungen und geltenden Normen vertraut zu machen, hat der ZVEH eine 20-seitige Broschüre entwickelt, in der die wichtigsten Begriffe erläutert und die wesentlichen Veränderungen in den beiden Normen dargestellt werden. Ergänzend wurde ein kurzer Erklärfilm gedreht, der sehr einfach und anschaulich demonstriert, was in Haushalten ohne Überspannungsschutz passieren kann und welche Vorkehrungen Eigentümer in Bestands- und Neubauten treffen sollten.
Die Broschüre steht Innungsfachbetrieben auf den Web-Seiten der Landesinnungsverbände zur Verfügung.
Der Erklärfilm ist unter folgendem Link zu sehen: https://youtu.be/BTJb0VsGYfc.