Mancher möchte einfach schnell fertig werden. Leider gibt es dennoch ein paar Regeln, an die sich der Errichter der Anlage wohl nicht wirklich gehalten hat. Getreu dem Motto: Solange sich das Tor bewegt, wird schon keiner meckern.
Unser Leser Wolfgang Bade schickte uns ein Bild mit folgendem Kommentar in die Redaktion: »Das Foto zeigt eine geöffnete Steuerung für ein Rolltor. Was sagen Sie zu der Mehrfachbelegung der Klemmen? Ich hatte dies bei der Montagefirma beanstandet und um Abstellung des Mangels gebeten, bislang erfolgte aber keine Reaktion.« Soweit so schlecht. Denn abgesehen von dem »Nudelsalat«, auf den wir wie so oft mit Kopfschütteln blicken, liegt Herr Bade auch völlig richtig mit seiner Vermutung.
Stellungnahme des Herstellers
Wir erhielten von Andreas Brettschneider, Produktmanager der Wago-Kontakttechnik GmbH eine exklusive Stellungnahme: »Die Mehrfachbelegung von Klemmstellen in Klemmen mit Federanschluss ist nicht erlaubt. Das ist herstellerunabhängig in der DIN 60998, der gültigen Produktnorm für Verbindungsklemmen mit Federanschluss, geregelt. Die auf dem Foto gezeigte Verdrahtung ist daher nicht normgerecht und man darf sie so nicht ausführen. Es müssen Klemmen mit ausreichender Anzahl an Klemmstellen für jeden zu verbindenden Leiter verwendet werden. In diesem Beispiel würde der Einsatz der 5-Leiterklemme ,221-415‘ das Problem lösen und die Verdrahtung wäre normativ korrekt.«