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Arbeitsschutz in Unternehmen

Elektrotechnische Betriebsmittel - Unternehmer versäumen ihre Prüfpflicht

Unternehmer haben  dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel  regelmäßig normengerecht geprüft werden; Foto: TÜV Nord
Unternehmer haben dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig normengerecht geprüft werden; Foto: TÜV Nord
Laut Statistik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ereignen sich etwa 90 % der Stromunfälle im Bereich der Niederspannung, also einer Spannung unter 1.000 Volt wie beim Drucker im Büro oder dem Wasserkocher im Pausenraum. »Sichtbare Mängel, wie zum Beispiel defekte Kabelisolation, sind eine der häufigsten und am meisten unterschätzten Unfallursachen. Das klassische ‚Eine-gewischt-bekommen’ ist ein Zeichen dafür, dass  Strom fließt, wo er nicht hingehört«, erklärt Gerd Lehmann, Referent der TÜV Nord Akademie und Elektromeister im Handwerk. »Das Problem ist, dass ein Großteil der Unternehmer schlicht nicht weiß, wie sie elektrotechnische Betriebsmittel richtig nutzen oder warten müssen. Zudem fehlt oft die Zeit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.«

Nichtprüfung gilt als strafbarer Vorsatz

 Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass die Sicherheit für alle Mitarbeiter gewährleistet ist. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden. Zusätzlich müssen sie gewährleisten, dass die Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung von einer dafür qualifizierten und geschulten Person durchgeführt werden. Entsprechende Weiterbildungen für Elektrofachkräfte (EFK) oder einer von ihr elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) gibt es beispielsweise bei der TÜV Nord Akademie. Werden elektrotechnische Betriebsmittel nicht geprüft, handelt es sich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zufolge bereits um einen strafbaren Vorsatz. Nicht selten müssen sich Unternehmer nach einem Arbeitsunfall mit Strom vor Gericht verantworten.

Gefahrenquellen – Ursachen und Prävention

 Eine besonders große Gefahr geht von sogenannten ortsveränderlichen elektrotechnischen Betriebsmitteln aus. Hierbei handelt es sich um Geräte, die leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden können und dabei wiederholt an einen Stromkreislauf angeschlossen und von diesem getrennt werden – zum Beispiel Laptop-Trafos, Bohrmaschinen oder verschiedene Kabel. Da die Geräte viel in Bewegung sind und oft durch verschiedene Hände gehen, lauern hier durch Fehler in der Bedienung und schnelle Abnutzung die meisten Gefahren. Bereits eine regelmäßige Sichtprüfung, bei der elektrische Betriebsmittel auf äußere, sicherheitsrelevante Mängel geprüft werden, kann Unfälle verhindern. Zusätzlich sollte der Zustand der Isolierung auf Schäden untersucht und der Biegeschutz der Anschlussleitungen geprüft werden. Einer ersten Sichtprüfung müssen aber in regelmäßigen Abständen – je nach Betriebsmittel – Messungen und Funktionsprüfungen folgen. Hier wird zum Beispiel der Isolationswiderstand oder der Berührungsstrom gemessen und das Gerät auf einwandfreie Funktionalität getestet.

Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Seminaren der TÜV Nord Akademie zum Thema Elektrotechnik finden sich unter www.tuev-nord.de/el-seminare.
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